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DG
Wenn "jüngst" bei Dir mindestens vor 12 Jahren bedeutet, dann ja, wobei ich mir sicher bin, dass das auch schon in der vorherigen Gebührenordnung drin war, die i-wann in den frühen 90ern in Kraft getreten ist.Hallo Dirk,
Es bleibt festzustellen, daß sich die Kosten für einen Vermesser durch die jüngst hinzugekommene Berechnungsgrundlage "Bodenrichtwert", verändert sowie auch verteuert haben.
Das hat mehrere Gründe, die ich hier aber nicht ausbreiten werde, wird die meisten eh nur langweilen. Wenn Du Deine Anfragen pauschalieren willst, hilft vielleicht ein Anruf beim Vermesser. ;)Ärgerlich insofern auch, da ich jedes BV jetzt im Vorfeld des Werkvertrages einzeln anfragen muß; ein schlichter, pauschalierter Auftrag - wie all die Jahre zuvor, funzt nicht mehr. Ergo Mehraufwand auf beiden Seiten (Vermesser + Verkäufer) der Partnerschaft.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ... :confused:
Liebe Grüsse, Bauexperte
Es gibt durchaus Möglichkeiten, das zu vereinfachen, hängt aber auch von Deinen Randbedingungen ab.
MfG
Dirk Grafe