Vermittler wegen mangelhafter Einreichung in Regress nehmen?

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A

Ari_tau

Hallo zusammen,

ich habe hier vielleicht mal ein juristisches Thema, ggf gibt es hierzu Erfahrungen:

Wir haben für unseren Neubau eine Finanzierung gesucht und sind bei einem großen, sicher jeden bekannten Vermittler auf ein sehr attraktives Angebot gestoßen. Der Kontakt war gut, zunächst auch einen kompetenten Eindruck des Vermittlers gehabt. Alles telefonisch oder per Msail besprochen.
Wir wollten also nun das uns gemachte Angebot annehmen und haben Unterlagen eingereicht. Hier und da fehlte noch etwas oder musste durch neue Versionen ersetzt werden, aber das war eigentlich kein Problem. Da man im Onlineportal nur einmalig hochladen kann, mussten neuere Versionen dann per Mail gesendet werden. Wir waren sehr intensiv im Austausch und irgendwann war es dann soweit: wir haben alles geliefert was uns gesagt wurde, jede Unterschrift geleistet und mehrmals nachgefragt ob das nun passt. Nicht, dass wir abgelehnt werden oder ähnliches... da auch wieder die Zinsen nach oben kletterten.
Der Berater hat dann die Unterlagen bei der Bank eingereicht und ist in den Urlaub gefahren.... paar Tage später die Meldung der Vertretung mit Ablehnung.
Wir waren sehr verwundert, da wir wussten, dass es "eigentlich" ein Selbstläufer werden müsste.
Wir haben den Vertreter gefragt warum wir abgelehnt wurden und er sagte uns, dass u.a. die Unterschriften zu alt gewesen wären (max 10 Tage), die Baukostenübersicht nicht mit dem Angebot zusammenpasst, der Bausparvertrag noch nicht geteilt war, die Grundrisse nicht mit der Wohnflächenberechnung zusammen passen etc etc etc.... Wir sind aus allen Wolken geflogen und haben uns zeigen lassen was da eingereicht wurde. Kraut und Rüben! Natürlich wurden wir abgelehnt wenn die Unterlagen im totalen Chaos eigereicht wurden. Da sich zwischenzeitlich zb der Grundriss geändert hat, gab es eine aktualisierte Wohnflächenberechnung, die haben wir zugesendet, aber er zB nicht eingereicht, sondern die alte. So gab es einiege Punkt wo wir gesehen haben, dass er einfach irgendwas eigereicht hat ohne auf Sinn und Versatnd zu prüfen. Genaue Details würden jetzt den Rahmen spängen. Aber das zb die Unterschriften max 10 Tage als sein dürfen, hätte der Berater wissen müssen. Dies hat uns auch der Vertreter (sein Teamleiter) auch so bestätigt.
Also wurde alles nochmal aufbereitet udn eingereicht, jedoch war der Zins nun 0,4% höher.Das alte Angebot wäre abgelaufen, jedoch könnte man und aufgrund der Umstände entgegenkommen und sodass der Zins nur noch 0,25% höher ist als das Ursprungsangebot. Eigentlich wollten wir nicht mehr mit dem Vermittler zusammenarbeiten, aber es war immer noch aufgrund der sonst gestiegenen Zinsen das beste Angebot. Also Unterlagen aufbereitet (Dabei festgestellt, welcher unlogische Quatsch auch bzgl. Eigenleistungen) eingereicht wurde, alles neu, eingereicht und Zusage!

Soweit so gut, wir haben jetzt alles trocken in der Tasche, ABER wir habe im Endeffekt durch die schlampige Arbeit des ersten Herren mehrere Tausend Euro Zinsschaden erlitten. Des es ist unstreitig, dass a) nicht aufbereiteter Mist eingereicht wurde (vom Teamleiter bestätigt) b) es mit korrekten Unterlagen genehmigt worden wäre

Was kann man da tun? Der Berater hat ja einen gewissen Pflicht auch laut AGB Unterlagen auf plausibilität zu prüfen vor Einreichung und wir reden hier nicht von kleinen Lapalien. Hat jemand Erfahrung ob man den Vermittler haftbar machen kann?

Danke und schöne Grüße!
 
A

Ari_tau

Ein Auszug aus den AGBs des Vermittlers:

3.2. XYZ erbringt für den Kunden hinsichtlich seiner individuellen Finanzierungsbedürfnisse persönliche Vermittlungs- und Beratungsleistungen, nämlich:

  • Analyse individueller Finanzierungsbedürfnisse
  • Unterstützung bei der Erfassung von Antragsdaten und -unterlagen
  • Ermittlung und Optimierung individueller Konditionen für Darlehen
  • Vergleich von Finanzierungsprodukten und Anbietern
  • Beratung zu und Vermittlung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und -produkten
  • Hilfestellung beim Abschluss von Darlehensverträgen
  • Entgegennehmen und Prüfen aller notwendigen Unterlagen für die Vermittlung von Darlehen
  • Erstellen einer vollständigen Finanzierungs-Akte zur Einreichung bei den Finanzierungspartnern
  • Unterstützung bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten
  • Informationen zu bestehenden Darlehensverträgen
  • Informationen über aktuelle bzw. neue Angebote und Sonderkonditionen zu Darlehen
  • Beratung zu und Vermittlung von Anschlussfinanzierungen und Aufstockungen
  • Zusendung des aktuellen elektronischen Kundenmagazins
  • Beratung und Vermittlung von Ratenabsicherungen


Weieter zum Thema Haftung in den AGBs:

9.2. XYZ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von XYZ auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags zwischen dem Kunden und XYZ überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet XYZ nicht.
 
K

KarstenausNRW

Hilfestellung? Lese ich aus Deinem Posting, dass das stattgefunden hat.
Entgegennahme und Prüfung der Unterlagen? Anscheinend ja, da ja Unterlagen nachgefordert wurden.
Erstellung einer Akte zur Einreichung bei der Bank? Auch erfolgt (wenn auch mit falschen Unterlagen).
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit? Nö.
Leichte Fahrlässigkeit? Nö, sehe ich auch nicht. In Eurem Antragsprozess hat sich ja quasi alles geändert (Flächen, Kosten, Bausparvertrag usw.). Da können Fehler passieren.
 
kati1337

kati1337

Bin ja kein Jurist, aber bisschen fahrlässig klingt das schon, einfach irgendwelche Unterlagen bei der Bank für ne Baufinanzierung einzureichen ohne noch mal drüber zu schauen, dass es auch die richtigen sind. Sorgfalt sieht anders aus.
Zumal dem Berater ja bewusst war, dass sich Dinge geändert haben. Ist ja auch nicht unbedingt außergewöhnlich in einer so frühen Phase. Gehört mMn schon zu seinen Aufgaben, das vernünftig zu sortieren bevor er's einreicht.

Vorsicht, meine private Meinung ist keine juristische Beratung.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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