Versiegelte Fläche überschritten

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S

sergutsh

§ 19 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) erlaubt eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch Nebenanlagen bis zu 50%, sogar die Grundflächenzahl von 0,8 ist erlaubt und kann genehmigt werden.
 
Y

ypg

§ 19 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) erlaubt eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch Nebenanlagen bis zu 50%, sogar die Grundflächenzahl von 0,8 ist erlaubt und kann genehmigt werden.
Diese Info bringt hier aber nix, wenn schon Rücksprache mit dem Bauamt war. Die Grundflächenzahl wurde beispielsweise gar nicht genannt.
 
S

sergutsh

Diese Info bringt hier aber nix, wenn schon Rücksprache mit dem Bauamt war. Die Grundflächenzahl wurde beispielsweise gar nicht genannt.
Es wird sich um nichts anderes gehandelt haben (40% entspricht einer Grundflächenzahl von 0,4 + 50% von 0,4 = 0,6 oder 60%). Eine andere Grundlage für den Verbot gibt's nicht. Manchmal muss man dem Sachbearbeiter aufs Pferd helfen ;-)
Eventuell kann eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung ausgehandelt werden. Das Gesetz gibt es her.
 
M

MachsSelbst

Nö. Die Überschreitung der Grundflächenzahl nach Baunutzungsverordnung kann, mit Begründung, ausgeschlossen werden. So zum Beispiel hier, wenn die Versickerung ein Problem darstellt und man zu viel Versiegelung verhindern muss.
Punkt.
Wir dürfen z.B. 40%, keinen m² mehr.

Und das ist auch gut so. Wer will schon auf einem Parkplatz leben.
 
S

sergutsh

Nö. Die Überschreitung der Grundflächenzahl nach Baunutzungsverordnung kann...
Falsch. Im Gesetzestext steht es nicht. Was jedoch drin steht - ist:
"...Die zulässige Grundfläche (achtung!) darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8..." und es folgt eine weitere Überschreitung, die genehmigt werden KANN.

...Wer will schon auf einem Parkplatz leben.
Der Themenstarter z.B.
 
M

MachsSelbst

Wieder mal einer, der meint schlauer zu sein, als das Bauamt...
Ein Neubau wird hier schlicht nicht genehmigt werden, solange die Grundflächenzahl überschritten wird. Fertig.
Das Bauamt hat ja schon gesagt, was es genehmigen wird und was nicht.

Dass du trotzdem noch behauptest, es würde gehen... ohne Worte.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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