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ThomasH.
Hallo zusammen,
über einen Generalunternehmer lassen wir derzeit unser Haus bauen.
Vertraglich wurde eine Bauzeitgarantie vereinbart, wo zugesichert wurde, dass am 03.11.2023 die Fertigstellung erfolgt.
Nun liegen wir natürlich im Verzug, der Estrich ist momentan erst eingebracht.
Und ich habe natürlich auch schon vor ca. 8 Wochen entsprechend angemahnt, dass wir uns im Bauverzug befinden, ich entsprechend Schadensersatzansprüche geltend machen werde.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was kann ich alles als Schadenersatz heranziehen?
+ Bereitstellungszinsen zu 100%?
+ Mehrpreis Küche, da die Preisgarantie (2 Jahre) jener abgelaufen ist und laut Bauzeitplanung schon längst hätte Aufmaß genommen werden können.
+ Wir wohnen nicht zur Miete, in eigener Immobilie, werden aber die neue Immobilie bewohnen. Eventuell fiktive entgangene Miet-Einnahmen aus der Bestandsimmobilie?
+ Verzugszinsen, weil ich das Darlehen nur verspätet beginnen kann zu tilgen? Und die Restliche Tilgungszeit für mich verkürzt.
Habt ihr weitere Punkte oder Erfahrungen, wie ich das berechnen kann? Wie sieht es in der Praxis aus mit so einer Forderung? Gibt es hier eventuell schon Urteile, was gefordert werden darf?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Thomas
über einen Generalunternehmer lassen wir derzeit unser Haus bauen.
Vertraglich wurde eine Bauzeitgarantie vereinbart, wo zugesichert wurde, dass am 03.11.2023 die Fertigstellung erfolgt.
Nun liegen wir natürlich im Verzug, der Estrich ist momentan erst eingebracht.
Und ich habe natürlich auch schon vor ca. 8 Wochen entsprechend angemahnt, dass wir uns im Bauverzug befinden, ich entsprechend Schadensersatzansprüche geltend machen werde.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was kann ich alles als Schadenersatz heranziehen?
+ Bereitstellungszinsen zu 100%?
+ Mehrpreis Küche, da die Preisgarantie (2 Jahre) jener abgelaufen ist und laut Bauzeitplanung schon längst hätte Aufmaß genommen werden können.
+ Wir wohnen nicht zur Miete, in eigener Immobilie, werden aber die neue Immobilie bewohnen. Eventuell fiktive entgangene Miet-Einnahmen aus der Bestandsimmobilie?
+ Verzugszinsen, weil ich das Darlehen nur verspätet beginnen kann zu tilgen? Und die Restliche Tilgungszeit für mich verkürzt.
Habt ihr weitere Punkte oder Erfahrungen, wie ich das berechnen kann? Wie sieht es in der Praxis aus mit so einer Forderung? Gibt es hier eventuell schon Urteile, was gefordert werden darf?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Thomas