Verzug beim Hausbau - Berechnungen für Schadenersatz

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T

ThomasH.

Hallo zusammen,

über einen Generalunternehmer lassen wir derzeit unser Haus bauen.
Vertraglich wurde eine Bauzeitgarantie vereinbart, wo zugesichert wurde, dass am 03.11.2023 die Fertigstellung erfolgt.

Nun liegen wir natürlich im Verzug, der Estrich ist momentan erst eingebracht.
Und ich habe natürlich auch schon vor ca. 8 Wochen entsprechend angemahnt, dass wir uns im Bauverzug befinden, ich entsprechend Schadensersatzansprüche geltend machen werde.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was kann ich alles als Schadenersatz heranziehen?
+ Bereitstellungszinsen zu 100%?
+ Mehrpreis Küche, da die Preisgarantie (2 Jahre) jener abgelaufen ist und laut Bauzeitplanung schon längst hätte Aufmaß genommen werden können.
+ Wir wohnen nicht zur Miete, in eigener Immobilie, werden aber die neue Immobilie bewohnen. Eventuell fiktive entgangene Miet-Einnahmen aus der Bestandsimmobilie?
+ Verzugszinsen, weil ich das Darlehen nur verspätet beginnen kann zu tilgen? Und die Restliche Tilgungszeit für mich verkürzt.

Habt ihr weitere Punkte oder Erfahrungen, wie ich das berechnen kann? Wie sieht es in der Praxis aus mit so einer Forderung? Gibt es hier eventuell schon Urteile, was gefordert werden darf?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Thomas
 
Nida35a

Nida35a

Ihr könnt genau das fordern, was im Hausvertrag steht, zb. 100€ pro Tag/Woche/Jahr.
Wenn da nichts steht, wird es schwierig und mit Anwalt verbunden sein
 
G

Gerddieter

Verstehe nicht warum gleich eine Abmahnung hingeschickt wird und nicht mal vorher miteinander gesprochen.

Nach so nem Schreiben wirds doch nicht einfach besser...
GD
 
K

KarstenausNRW

Ihr könnt genau das fordern, was im Hausvertrag steht, zb. 100€ pro Tag/Woche/Jahr.
Wenn da nichts steht, wird es schwierig und mit Anwalt verbunden sein
Zunächst mal ist das Unsinn, was Du schreibst. Schadenersatz kann entweder direkt im Vertrag festgelegt sein oder bemisst sich ansonsten nach dem Baugesetzbuch und der einschlägigen Rechtsprechung. Da gibt es klare Regelungen. Schwierig wird es nicht, aber der Anwalt ist mehr als hilfreich.

@TE: Vertraglich ist der 3.11. fest fixiert? Ansonsten gibt es erst Verzug nach §286 Baugesetzbuch (also Mahnung).
Können Einwände vorgebracht werden, die den Fertigstellungstermin beeinflussen können? Wie sind dazu die Regelungen im Vertrag? Oftmals gibt es dazu nämlich Klauseln.

In §280 Baugesetzbuch ist klar geregelt, dass alle Schäden zu erstatten sind, bis hin zu Vermögensschäden. Diese müssen durch Dich benannt werden, da gibt es keine klassische Liste. Alles Einzelfallregelungen, aber alles schon bis zum BGH durch.
Es können also z.B. folgende Dinge sein:
- zusätzliche Zinsen bei der Bank (also z.B. höhere Bereitstellungszinsen als echte Darlehenszinsen für den verspätet ausgezahlten Restkreditbetrag)
- Deine Anwaltskosten
- Mietausfall wegen verspätetem Auszug
- Mietwohnung für die Übergangszeit
- Kosten wegen Einlagerung Möbel
- Kostensteigerung wegen abgelaufener Preisbindungen für neue Hauseinrichtung
usw.

Von Dir genannten Verzugszinsen gibt es doch bei einer Baufinanzierung gar nicht. Du zahlst nur Bereitstellungszinsen und/oder Zinsen auf den Kredit. Eine Verkürzung der Tilgungszeit um 1-2 Monate wird nicht zu einem Vermögensschaden bei Dir führen.
 
K

k-man2021

Und ich habe natürlich auch schon vor ca. 8 Wochen entsprechend angemahnt, dass wir uns im Bauverzug befinden, ich entsprechend Schadensersatzansprüche geltend machen werde.
Hast du da keine Antwort darauf bekommen? Prüf nochmal alle Punkte, die evtl gegen dich verwendet werden können, also zB Extrawünsche, die Zeit gekostet haben, verspätete Freigaben etc. Der GU wird nicht freiwillig zahlen und Prozesse können sich ewig hinziehen, auch wenn die Situation eindeutig ist. Also Anwalt ja, aber nach meinen Erfahrungen (fast 10 Jahre Rechtsstreit wegen Baumängeln und uneinsichtigem Handwerker) würde ich immer gemeinsam eine Lösung suchen
 
kati1337

kati1337

Ich möchte zu bedenken geben, dass der Baupreisindex im Jahr 2022 um etwa 23% gestiegen ist im Vergleich zum Vorjahr.
Sofern ihr einen Bauvertrag mit Fixpreis habt und bisher daran nichts gerüttelt wurde, wäre ich mit Forderungen wegen Verzögerung vorsichtig. Der Generalunternehmer könnte auch seine gestiegenen Kosten in gewissen Rahmen an euch weitergeben. Das könnte ein ganz schönes Minusgeschäft für euch werden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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