@ "
dobrusn":
Die von Dir verlegten Fußbodenelemente verfügen über die Gesamtdicke von rund 8mm.
Das bedeutet, dass diese schon einiges an Zug- speziell an Stauchkräften aufnehmen können, ohne sich zu verformen.
Die von Dir beschriebene "Dehnungsfuge" kann nur eine Scheinfuge im Estrich sein.
Und die hat ihre Aufgabe nach dem Trocknen des Estrichs, die auftretenden Zugspannungen im Estrichgefüge rissefrei aufzunehmen, erfüllt, ist danach ohne Bedeutung.
Das heißt, so falsch hast Du es mir der Verlegung nicht gemacht.
Ich rate dringend davon ab, hier in einem Aktionismus den Bodenbelag an der Stelle aufschneiden zu wollen, wo Du eine Entlastung für ihn vermutest!!
Schaue, das ist die beste Variante, an wirklich allen Stellen rundherum pedantisch nach, ob er nicht irgendwo anstößt, wo also die Randfuge, in welche er seine Längenveränderung ausdehnen kann, nicht mehr existiert.
Die zweite Möglichkeit wäre bei einer durchgehenden (nicht fachgerechten) Verlegung durch bzw. über alle Räume hinweg, ohne zwischenzeitliche Dehnungsfuge, dass die Raumgeometrie Grund für die Aufwölbung ist.
Dann, nur in diesem Fall, wäre es sinnvoll, mit einem entsprechenden Werkzeug unterhalb des Türblattes einen Belagstreifen von vielleicht 10mm herauszutrennen und ein Übergangsprofil einzusetzen.
Aber schneide bitte nicht den Belag an der Stelle auf, wo auf dem Foto die rote Markierung gesetzt wurde!
Das wird nicht zielführend sein, aber die Gesamtoptik des Fußbodens zerstören, ohne die Gewissheit, dass damit das corpus delicti auch wirklich entfernt wurde!
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Gruß und gutes Gelingen: KlaRa