Vor oder nach dem 01.04.2016 bauen?

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Zuletzt aktualisiert 19.02.2025
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B

Bauexperte

Hier reicht ein Aktenvermerk bei der Bank aus, dass man eben mit KfW bauen möchte und plant.
Nein, da steht, das die Anträge _vor_ Beginn der Arbeiten gestellt werden müssen; so erinnere ich das Prozedere auch. Du hast aber im post davor geschrieben "Anträge bei der KfW kann man ja _bis zu 3 Monate nach Start_ einreichen"; nur deshalb habe ich überhaupt darauf reagiert.

Wenn Du mit _Start_ meinst, die Gewerke zu vergeben, dann funzt das. Wird _vor_ dem Bauantrag auch nur ein Stein (ich meine sogar Erde) bewegt, ist es vorbei mit den Fördergeldern.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

SCHUBI

Meine Bank würde eine fiktive Finanzierung mitgehen, also quasi mit den zu erwartenden Konditionen (spekulieren ja auf 3x 100.000 Euro für 20 Jahre fix KfW 153 für ein Effizienzhaus 55).

Plan wäre aktuell, dass wir nach Freigabe Bauantrag unsere Finanzierung eintüten, Baubeginn wäre eh nicht vor März. Anträge bei der KfW kann man ja bis zu 3 Monate nach Start einreichen, so dass wir auch sicher die neuen Konditionen bekommen. Blöd ist halt nur, dass eben einiges offen ist und mom Niemand so richtig weiß, was man wirklich braucht und wie man das aktuell am besten angeht.
3x 100.000 über KfW? Wie ist das zu verstehen?
 
MarcWen

MarcWen

100.000 Euro pro Wohneinheit, wir planen 3 Wohneinheiten, daher 3x 100.000 Euro KfW 55.

@Bauexperte:
entscheidend ist der 1. Spatenstich, da ist nichts gelaufen. Grundstückskauf läuft ja noch, Bauantrag gestellt, aber noch keine Freigabe.Wir hatten die ersten Gespräche mit unserer Hausbank im September 2015, also somit den Aktenvermerk für KfW 55.
 
O

ONeill

Wie wird der Baubeginn genau definiert? Einreichen Bauantrag? Arbeiten am Grundstück? Gehört die Planung des Hauses auch zum Baubeginn?
 
Zuletzt aktualisiert 19.02.2025
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