B
Bauexperte
Nein, da steht, das die Anträge _vor_ Beginn der Arbeiten gestellt werden müssen; so erinnere ich das Prozedere auch. Du hast aber im post davor geschrieben "Anträge bei der KfW kann man ja _bis zu 3 Monate nach Start_ einreichen"; nur deshalb habe ich überhaupt darauf reagiert.Hier reicht ein Aktenvermerk bei der Bank aus, dass man eben mit KfW bauen möchte und plant.
Wenn Du mit _Start_ meinst, die Gewerke zu vergeben, dann funzt das. Wird _vor_ dem Bauantrag auch nur ein Stein (ich meine sogar Erde) bewegt, ist es vorbei mit den Fördergeldern.
Liebe Grüsse, Bauexperte