Danke für deine Einschätzung Tina!
Ich habe natürlich schon mit der KfW telefoniert, bevor ich die Frage stellte.
Für die KfW wird ein Bauwerk eine Bestandsimmobilie, nachdem sie bezogen wurde.
Andere Fristen gibt es sicher im Baugesetzbuch bzw. Gewährleistungsrecht oder im Steuerrecht, wenn es um Abschreibungen geht, aber für meine Fragestellung würde es mir schon reichen, wenn mir jemand, auch gerne per privater Nachricht, einen Tipp zum Ablauf geben könnte.
VG Retlaw