B
Bauexperte
Hallo,
**Das EuGH-Urteil bestätigt die zunehmende Tendenz, das Gesamtobjekt der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Ausgehend von der verschärften Rechtsprechung durch den BFH (z.B. Urteil v. 23.8.2006, II R 42/04, BFH/NV 2007 S. 760 und Beschluss v. 2.4.2009, II B 157/08, BFH/NV 2009 S. 1146) erfassen Finanzämter verstärkt den Wert der Gegenleistung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz von Grund und Boden plus des nachfolgend errichteten Gebäudes, es kommt also zunehmend zur Besteuerung des schlüsselfertigen Werks.
Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.
Weshalb ein Bodengutachten? f-pNo hat es bereits richtig beantwortet. Auf den Ergebnissen des Bodengutachtens setzt der Statiker auf - in Summe weiß der GU dann, wie er unter welchen Voraussetzungen Dein Haus gründen muß. Wird "auf gut Glück" gegründet, kann dies gut gehen, aber auch recht unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen; zu wenig Stahl in der Kellersohle wäre noch das geringste Übel dabei.
Insofern dient ein Bodengutachten immer Deiner Sicherheit; sowohl was die Standfestigkeit des Einfamilienhaus betrifft, als auch Deiner Entscheidungsfreiheit, wie Kostenkontrolle.
**Quelle: meine HP
Liebe Grüsse, Bauexperte
Das bedeutet nicht, daß es keine Steuerhinterziehung ist - wenn Steuer "nur" auf den Grundstücksanteil in vorgenannter Konstellation entrichtet wird, sondern lediglich, daß die vormaligen Bauherren (dieser Konstellation) bisher Glück hatten, daß das FA noch nicht aufmerksam geworden ist.Wie auch immer, ich hatte noch mal das Thema Grunderwerbsteuer angesprochen und er meinte dadurch das die Firma als GU auftritt gebe bzw. gab es hierbei noch nie Probleme.
Das Urteil des EUGH (EuGH, Urteil v. 27.11.2008, C - 156/08) ist eindeutig; an der fortlaufenden Rechtsprechung hat sich bis heute nichts geändert:Der Gesetzestext lässt es wohl zu sobald mein Grundstück erwirbt, man auch bauen möchte und somit immer von Haus und Grundstück sprechen kann. Naja ich würde einfach mal mit Leuten sprechen welche mit der Firma gebaut haben wie es bei denen war.
**Das EuGH-Urteil bestätigt die zunehmende Tendenz, das Gesamtobjekt der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Ausgehend von der verschärften Rechtsprechung durch den BFH (z.B. Urteil v. 23.8.2006, II R 42/04, BFH/NV 2007 S. 760 und Beschluss v. 2.4.2009, II B 157/08, BFH/NV 2009 S. 1146) erfassen Finanzämter verstärkt den Wert der Gegenleistung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz von Grund und Boden plus des nachfolgend errichteten Gebäudes, es kommt also zunehmend zur Besteuerung des schlüsselfertigen Werks.
Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.
Bei der Konstellation BauherrIN + GU ist es auch nicht anders möglich, es sei denn, die BauherrINNEN bringt das Grundstück selbst mit und ein Bodengutachten wurde bereits erstellt.Thema Bodengutachten wird immer vor Bauplanung bzw. Baustart gemacht bzgl. der angesprochenen Mehraufwendungen (Bodenaustausch, Verdichten.....) .... Mir stellt sich immer die Frage warum man ein Bodengutachten machen sollte?
Weshalb ein Bodengutachten? f-pNo hat es bereits richtig beantwortet. Auf den Ergebnissen des Bodengutachtens setzt der Statiker auf - in Summe weiß der GU dann, wie er unter welchen Voraussetzungen Dein Haus gründen muß. Wird "auf gut Glück" gegründet, kann dies gut gehen, aber auch recht unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen; zu wenig Stahl in der Kellersohle wäre noch das geringste Übel dabei.
Insofern dient ein Bodengutachten immer Deiner Sicherheit; sowohl was die Standfestigkeit des Einfamilienhaus betrifft, als auch Deiner Entscheidungsfreiheit, wie Kostenkontrolle.
**Quelle: meine HP
Liebe Grüsse, Bauexperte