Vorvertrag mit Fertighausanbieter

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das mit der Hausfinanzierung ist noch nicht zu 100 Prozent sicher und Kampa Living Haus und Scanhaus Marlow drücken darauf einen Vorvertrag zu unterschreiben
Woher rührt denn die Wackeligkeit: politische Ungewißheit (Förderung als tragendes Element) ?
"das klären Sie direkt mit dem Elektriker im Rohbau, der macht dann ein Angebot.
Der TE fokussiert Holzrahmen-GU. Auch wenn geheim geblieben ist, weshalb (und ob die Bauweise bei seinem Grundstück paßt).
 
M

MachsSelbst

Wenn innen unbeplankt, dann ist man noch frei im Rohbau? Und es ist ja nicht nur der Elektriker, wo man kräftigst draufzahlen kann, wenn man jedes Detail schon in der Planung vorsieht und über den GU einkaufen lässt.
Man schiebt halt immer Verwaltung, Marge und Risikoaufschläge durch.
 
P

Papierturm

Ich schreibe jetzt sehr undiplomatisch.

Diese Idee von "Vor"-Verträgen ist äußerst kritisch. Wird mit tausend Argumenten versucht. Festpreisgarantie, Sonderangebote, oh und zur Not sind da ja noch Rücktrittsklauseln...

Sie helfen dabei nur und ausschließlich den Verkäufern und nicht dem Bauherren! Sie nehmen den Bauherren vom Markt, und er gibt all seine Karten aus der Hand. Klar, wenn die Finanzierung tatsächlich kippen sollte, käme man heraus - aber sonst gilt der Vertrag und zwar für das, was bestellt wurde!

Oh, Haus kann wegen Bebauungsplan gar nicht so gebaut werden? Pech. Umplanung natürlich möglich - gegen entsprechenden Aufpreis*.

Oh, nach eingehender Beschäftigung möchte man doch am Grundriss oder den Materialien größere Änderungen haben? Pech. Umplanung natürlich möglich - gegen entsprechenden Aufpreis*.

* = der dann natürlich von den Kosten her deutlich über dem liegt, was man sonst bezahlt hätte. Man ist ja nun am Bauträger gebunden.

Planung vernünftig fertig machen. Checkliste erstellen, was man am Haus haben möchte. Bebauungsplan checken. Anschließend zu mehreren Anbietern hingehen und Angebote einholen.

Niemals einen "Vor"-Vertrag unterschreiben! Der Vertrag gilt. Vorverträge gibt es nicht. Es gibt nur Rücktrittsrechte und Vertragsstrafen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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