Wärmepumpe oder Solarthermie mit Heizkörpern

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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S

SaniererNRW123

Du kannst nicht alles madig reden, was DIR nicht gefällt.
Egal, wen Du angesprochen hast. Hier wird nichts madig geredet. Es geht auch nicht um den Vergleich zum Neubau. Schon vor 50 Jahren hat man so nicht mehr gebaut. Hat schon seinen Grund. Ist mir auch so was von egal, wo und wie der TE wohnen wird. Es muss nur klar sein, dass es mit ganz vielen Restriktionen verbunden ist.
Die Vorlauf Temperatur muss recht hoch sein, um die 45-55 grad denke ich mal. Wenn es draußen -10 grad hat m Wärmepumpe demnach um die 60 grad Differenz bewältigen.
Zum heizen der Räume würse ich 1 Split-Klima Außengerät mit 4 oder 5 Innengeräten, an strategisch guten Plätzen im Gebäude einbauen lassen.
Das wird aber nichts am Stromverbrauch ändern, da die Heizlast unabhängig davon ist. Und ob man dann auch noch die Bude von innen überall aufmachen möchte, um Leitungen zu verlegen, ist eine andere Frage.
Aus Erfahrung rechne ich mit neuen Heizkörpern um 45-48 Grad Vorlauf. Das ist noch verträglich, da die meiste Zeit viel weniger Vorlauf benötigt wird (die 45-48 Grad nur in den ganz kalten Winternächten, sofern es die überhaupt noch gibt).
Und pustende Klimaanlage muss man mögen.
Da geht dann wenigstens kein stromfressender Heizstab an und du hast auch keine zu kalten Räume, weil jedes grad vorlauftemperatur Effizienz raubt.
Bei -10 grad kannst du dann auch mal den Gasheizer anwerfen, die Effizienz von Wärmepumpen ist da nämlich völlig schlecht.
Ja, die Effizienz ist nicht mehr so gut. Aber bei den Gaspreisen wohl noch immer günstiger. Denn bis -15 Grad benötigt heute keine Wärmepumpe mehr einen Heizstab (-10 Grad COP um 2,5 bei Vorlauf 40 Grad, etwas schlechter bei 45 Grad).
 
DeepRed

DeepRed

Ich habe schon ganz früh gesagt, dass die Wärmepumpe mit Heizkörpern funktionieren wird. Wo sind Deine passenden Beiträge? Ach so, Du hast keine :rolleyes:
Doch, sie hat sehr wohl passend auf deinen Stuss geantwortet. Mathe liegt nicht jedem, da kann man 136 Jahre mit 50 schon mal verwechseln.
Wo sind denn Deckenhöhen von 2,00m verboten bzw. welche Restriktionen gibt es denn? Ich sehe keine Auflage in meinem Bauantrag zur Nutzungsänderung, welcher mir vorschreibt das ich das EG nicht bewohnen darf. Deine Aussagen suggerieren, dass es da Probleme geben kann (und damit meinst du sicherlich nicht das erhöhte aufkommen an Pflastern, welche auf Kopfplatzwunden geklebt werden müssen)
Dein Nick lässt vermuten, dass du beruflich oder privat viel mit Sanierung zu tun hast. Denke das da viel Wissen vorhanden sein wird. Deine Aussagen irritieren mich aber gerade stark.
Sorry, wenn ich den Fred hier wieder bissl ablenke, aber unkommentiert wollte ich dass jetzt nicht so stehen lassen.
 
N

netuser

@DeepRed wenn du schlecht geschlafen hast oder noch keinen Kaffee hattest, dann leg dich wieder hin, bevor es hier weiter persönlich wird. Danach scheint die Sonne anders, du liest dir nochmal die Kommentare vom Sanierer durch und wirst feststellen müssen, dass hier kein Stuss, sondern gut gemeinte Erfahrungswerte weitergegeben werden...

Bleibt doch einfach sachlich!
 
S

SaniererNRW123

Doch, sie hat sehr wohl passend auf deinen Stuss geantwortet.
Auf Stuss nicht, aber auch nicht auf meinen Beitrag zur Wärmepumpe. Und auch keinen einzigen Vorschlag zur Heizung auf inzwischen fünf Seiten.
Wo sind denn Deckenhöhen von 2,00m verboten
Siehe Landesbauordnungen. Dort ist Vorgeschrieben, was heute als Wohnraum/Aufenthaltsraum erlaubt ist bzw. genehmigt wird. Normale Räume (kein Keller, kein DG) liegen dabei in der Regel bei 2,4m. Abweichungen nach unten und oben sind möglich.
In NRW steht sogar extra: "Gegen eine Unterschreitung der lichten Höhe von 2,20 m bestehen im Hinblick auf die Benutzbarkeit vor allem wegen der Gesundheit Bedenken."
Im Altbau besteht Bestandsschutz. Davon abgesehen, würde eine 1,99m hohe Decke auch dazu führen, dass der Raum nur noch zur Hälfte als Wohnraum angerechnet wird. Insofern muss man bei aktuell 2m Deckenhöhe aufpassen, ob man z.B. auf die alten Fliesen neue Fliesen legt. Denn dann halbiert man seine Wohnfläche...
Das steht dann wieder in der Wohnflächenverordnung.
Ich sehe keine Auflage in meinem Bauantrag zur Nutzungsänderung, welcher mir vorschreibt das ich das EG nicht bewohnen darf.
Kein Neubau. Und was Du genau umbaust, weiß ich nicht. Aber Dein Haus wurde mit gültiger Baugenehmigung nach seinerzeit gültigem Baurecht errichtet. Insofern, wie beim TE, alles gut.
welche Restriktionen gibt es denn?
Seien es die unergonomischen Türen (ja, da gibt es im Zweifel einen erhöhten Pflasterbedarf), möbel u.a.
Dein Nick lässt vermuten, dass du beruflich oder privat viel mit Sanierung zu tun hast.
Jein, brauchte ein neues Konto, da man hier sehr schnell rausgeworfen wird ;) (auch mit insgesamt rd. 8.500 Beträgen). Bin seit gut 25 Jahren in der Immobilienbranche tätig (Bank/Projektentwicklung), DIY-Handwerker, kleiner Immobilieninvestor und Vermieter.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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