Wärmepumpe und BAFA - Was stimmt und was nicht?

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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B

Brainstorming

Wir werden einen Zeeh-Multifunktionsspeicher mit Mitsubishi Wärmepumpe verbauen. Diese Kombination ist gelistet. So wie ich meinen Kältetechniker verstanden habe, ist dabei kein Wärmemengenzähler verbaut, weil dies aufgrund des Aufbaus des Systems auch gar nicht so einfach wäre. Höre hier aber noch mal nach. Wenn ein Wärmemengenzähler zwingend für die Förderung erforderlich ist, müssen wir den irgendwie noch einplanen.
Aber was passiert denn konkret, wenn die Jahresarbeitszahl nach einem Jahr beispielsweise nur 2,1 ergibt? Erhält man dann die Förderung nicht?
 
F

Fuchur

Aber was passiert denn konkret, wenn die Jahresarbeitszahl nach einem Jahr beispielsweise nur 2,1 ergibt? Erhält man dann die Förderung nicht?
Das ist dann egal. Nun kann man sagen, dann ist ja auch die Forderung nach einem Wärmemengenzähler Blödsinn. Der Gedanke ist allerdings, dass man eine möglichst effiziente Anlage bauen lassen soll und schlechte Leistungswerte bemerkt und korrigiert werden können. Deshalb auch die Pflicht für eine fachliche Überprüfung nach 1 Jahr (die Beauftragung musst du übrigens jetzt schon nachweisen, entweder als extra Vertrag oder ausrücklich ausgewiesener Bestandteil des Installationspakets).
 
B

Brainstorming

Wo muss ich die Beauftragung nachweisen? Die wurde bei mir bis jetzt noch nicht verlangt und ist glaube ich bisher auch noch gar in dem Vertrag mit meinem Kältetechniker drin.
 
Tarnari

Tarnari

Naja, du musst nach Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Umsetzung mittels Rechnungen nachweisen.
Moment Edit: nicht, das ich Blödsinn sage. Die Beauftragung für die Überprüfung nach einem Jahr muss jetzt erfolgen und nachgewiesen werden?
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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