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sauerpeter
Ja na klar steht er dann auf der Grenze. Aber auf der gesamten Länge befindet sich dei Hausgrenze quasi auf dem Nachbargrundstück (ca. 20cm).Steht er dann nicht trotzdem auf der Grenze oder ist der so schmal bei euch?
Meine Idee war ja, ob das dann irgendwie anders zählt oder nicht. Schließlich ist er ja über die Grenze gebaut. Wenn nicht, dann nicht...
Und dann ging es mir vorrangig ja auch noch um den Nachbarn, reicht es aus, wenn er zustimmt und ich das schriftlich vom Notar festhalten lasse? Oder lieber als Baulast eintragen?
Wenn der Nachbar mt der Baulast einverstanden ist, kann die Baulast dann einfach eingetragen werden? Oder hat das Bauamt oder wer auch immer da dann das letzte Wort und kann immer noch Nein sagen?