Elina
also bei uns stand im Notarvertrag das genaue Datum des Lasten- und Gefahrenübergangs, das MUSS da drin stehen. Das ist das Datum, ab dem die Miete dir zusteht. Ob du dann im Grundbuch eingetragen bist, ist unerheblich (Eigentumsübergang). Und der Tag der Bezahlung hat damit auch wieder nichts zu tun.
Wir haben des Lastenübergang an einem 21. gehabt, die Bezahlung fand in zwei Raten am darauffolgenden 1. und am 25. des folgenden Monats statt und der Eigentumsübergang war dann irgendwann 3 Monate später. Entscheidend ist der im Vertrag festgehaltene Lasten (und Nutzen)Übergang.
Wir haben des Lastenübergang an einem 21. gehabt, die Bezahlung fand in zwei Raten am darauffolgenden 1. und am 25. des folgenden Monats statt und der Eigentumsübergang war dann irgendwann 3 Monate später. Entscheidend ist der im Vertrag festgehaltene Lasten (und Nutzen)Übergang.