Musketier
Besser als nichts. Ich denke uns Deutschen geht es da schon sehr gut.@Musketier
Ich hab mir das so in etwa schon gedacht. 65% Elterngeld ist wirklich nicht viel.
Ich kann hier aus eigener Erfahrung sprechen. Hochzeit vor der Geburt macht einiges leichter (weniger Behördengänge) und es macht nach aktueller Gesetzeslage den Spielraum fürs Elterngeld attraktiver. Auch wenn Sie dann später Teilzeit gearbeitet wird, ist der Splittingtarif angenehm.Wir sind beide noch nicht verheiratet. Wäre doch sicherlich klug zu heiraten (wollen wir sowieso) und meine Freundin die Lohnsteuerklasse 3 nimmt und dadurch ein höheres Netto und Elterngeld erhält für die 12 Monate. Sie will danach auch in jedem Fall wieder arbeiten.
Bei Eurem aktuellen Gehalt macht die von dir angesprochene Steuererklärungsklassewahl (Sie III/ER V) durchaus Sinn.
Seit letztem Jahr gilt die Steuererklärungsklasse fürs Elterngeld die überwiegend in den letzten 12 Monaten vor Geburt benutzt wurde.
Also rechtzeitig wechseln.
Wenn man nach Geburt wieder auf IV/IV zurückwechselt hat man auch kein Problem mit Steuerrückzahlung. DerDa's Fall wäre nur, wenn man der Mann nach Geburt die Steuererklärungsklasse III nutzt.
Kann sein, muß aber nicht sein.Wir überlegen noch so lange zur Miete zu wohnen bis das Kind groß genug ist und Sie wieder Vollzeit arbeiten kann. Demnach würde mich das garnicht stören erst 2020 mit dem Bau zu beginnen und noch Eigenkapital zu sparen. Nur wird 2020 sicherlich ein Haus da nur Passiv erlaubt deutlich teurer sein oder?
Man kann alternativ auch erstmal nur 1% Tilgen und den Rest über Sondertilgung machen, wenn das Gehalt steigt und die Frau wieder voll verdient. Dazu gehört natürlich eine Menge Disziplin.
Unsere Rate ist so kalkuliert, dass die ohne Probleme mit Elterngeld machbar ist. Dazu mußten wir uns auch bei der Hausgröße und - Ausstattung einschränken, aber wir wohnen halt in einem Jahr schon drin und müssen nicht noch weiter warten.
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