C
Christian K.
Hallo Zusammen,
uns interessiert, was vom Entwurf beim Bauantrag "in Stein gemeißelt" wird.
Hintergrund:
Wir haben einen Entwurf durch einen Architekten zeichnen lassen. Der Entwurf wurde nun von einem Bauplanungsbüro überführt und daraus der Bauantrag erstellt. Das Problem ist, dass einige Details nicht mehr passen. Das Planungsbüro meint, dass dies für den Bauantrag nicht relevant wäre und man könnte beim Bau diese Details berücksichtigen. Wir müssten nur in den vorgaben des B-Plans bleiben. Sprich, wenn wir die Geschosshöhen ändern, ist das ok, sofern die Gesamthöhe gleich bleibt bzw. die zulässige Gesamthöhe nicht überschritten wird. Die Fenster sind im BA nicht exakt auf einer Linie, aber auch das wäre kein Problem. Wenn die paar Zentimeter versetzt werden, oder größer ausfallen, passt das. Nur eben nicht aus einem 1m Fenster ein 3m Fenster machen.
Wie ist das den nun? Sollten wir beim Bauantrag penibel auf die Details achten, oder ist der Entwurf im Bauantrag wirklich grob gesehen, wenn wir uns an den Bebauungsplan halten?
Über eure Einschätzung würden wir uns sehr freuen :-)
Danke, CK
uns interessiert, was vom Entwurf beim Bauantrag "in Stein gemeißelt" wird.
Hintergrund:
Wir haben einen Entwurf durch einen Architekten zeichnen lassen. Der Entwurf wurde nun von einem Bauplanungsbüro überführt und daraus der Bauantrag erstellt. Das Problem ist, dass einige Details nicht mehr passen. Das Planungsbüro meint, dass dies für den Bauantrag nicht relevant wäre und man könnte beim Bau diese Details berücksichtigen. Wir müssten nur in den vorgaben des B-Plans bleiben. Sprich, wenn wir die Geschosshöhen ändern, ist das ok, sofern die Gesamthöhe gleich bleibt bzw. die zulässige Gesamthöhe nicht überschritten wird. Die Fenster sind im BA nicht exakt auf einer Linie, aber auch das wäre kein Problem. Wenn die paar Zentimeter versetzt werden, oder größer ausfallen, passt das. Nur eben nicht aus einem 1m Fenster ein 3m Fenster machen.
Wie ist das den nun? Sollten wir beim Bauantrag penibel auf die Details achten, oder ist der Entwurf im Bauantrag wirklich grob gesehen, wenn wir uns an den Bebauungsplan halten?
Über eure Einschätzung würden wir uns sehr freuen :-)
Danke, CK