Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt

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C

Christian K.

Hallo Zusammen,

uns interessiert, was vom Entwurf beim Bauantrag "in Stein gemeißelt" wird.

Hintergrund:
Wir haben einen Entwurf durch einen Architekten zeichnen lassen. Der Entwurf wurde nun von einem Bauplanungsbüro überführt und daraus der Bauantrag erstellt. Das Problem ist, dass einige Details nicht mehr passen. Das Planungsbüro meint, dass dies für den Bauantrag nicht relevant wäre und man könnte beim Bau diese Details berücksichtigen. Wir müssten nur in den vorgaben des B-Plans bleiben. Sprich, wenn wir die Geschosshöhen ändern, ist das ok, sofern die Gesamthöhe gleich bleibt bzw. die zulässige Gesamthöhe nicht überschritten wird. Die Fenster sind im BA nicht exakt auf einer Linie, aber auch das wäre kein Problem. Wenn die paar Zentimeter versetzt werden, oder größer ausfallen, passt das. Nur eben nicht aus einem 1m Fenster ein 3m Fenster machen.

Wie ist das den nun? Sollten wir beim Bauantrag penibel auf die Details achten, oder ist der Entwurf im Bauantrag wirklich grob gesehen, wenn wir uns an den Bebauungsplan halten?

Über eure Einschätzung würden wir uns sehr freuen :-)

Danke, CK
 
H

hemali2003

Ich wäre da pingelig! Wir haben den Bauantrag erst eingereicht, als alles passte. Warum denn auch nachträglich ändern? Macht doch keinen Sinn - es muss doch so oder so einen Plan geben, der alles so zeigt wie es ausgeführt werden soll.

Und wenn Bauantrag und Ausführungsplanung sich unterscheiden, sind Fehler doch vorprogrammiert!
 
M

Mottenhausen

Ich würde Versuchen alle Änderungen gleich einzuarbeiten.

1. Kommen in der Ausführung bestimmt sowieso noch Änderungen dazu und wenn später wirklich mal jemand genauer hinsieht ist es besser wenn es nicht 1000 Unterschiede zwischen Bauantrag und Realität gibt. Es soll auch unangenehme Nachbarn geben, die nur auf so eine Vorlage warten.

2. Besteht die Gefahr das es hinterher dann heißt: "hätten Sie das mal vorher gesagt, das können wir jetzt nicht mehr ändern, Material ist schon bestellt, Statik wurde schon berechnet, usw. bzw. wir können das gern ändern, aber das kostet jetzt halt Geld.

PS. ich weiß man fühlt sich da nicht wohl... wenn man die fertige Planung nochmal umwirft, aber das nützt nun mal nichts und der Bauplaner bekommt schließlich schon genug Geld dafür dann soll er das Fenster bitte so machen, wie es sein soll!
 
N

nordanney

Die Antwort auf Eure Frage ist ein klares Jein. Sollte tatsächlich mal ein Fenster ein paar cm verrutschen, wird dies niemanden interessieren. Pragmatischer Ansatz.

Ändert Ihr allerdings solch wesentlichen Dinge wie die Geschosshöhe, würde ich persönlich IMMER den Bauantrag mit den korrekten Daten befüllen und nicht auf gut Glück losbauen. Sonst bräuchtest Du ja gar keinen Plan abgeben, wenn Du eh in den Vorgaben des B-Plans bleibst ;-)
 
E

Escroda

Sollten wir beim Bauantrag penibel auf die Details achten, oder ist der Entwurf im Bauantrag wirklich grob gesehen, wenn wir uns an den Bebauungsplan halten?
Wenn Du nur eine Bauanzeige nach §64 HBO machst, kannst Du IMHO auf die Kenntnisgabe aller Bebauungsplan konformen Änderungen verzichten. Ist zwar nicht ganz korrekt, da aber der Entwurfsverfasser für die Einhaltung aller Bauvorschriften verantwortlich ist und die Behörden nicht prüfen müssen und auch nichts genehmigen, durchaus vertretbar.
Beim Baugenehmigungsverfahren nach §65 HBO schließe ich mich den Meinungen der Vorredner an.
 
Y

ypg

Die Fenster sind im BA nicht exakt auf einer Linie, aber auch das wäre kein Problem. Wenn die paar Zentimeter versetzt werden, oder größer ausfallen, passt das. Nur eben nicht aus einem 1m Fenster ein 3m Fenster machen.
So wurde es uns auch erklärt.
Bei uns war ein Fenster verrutscht. Dieses wurde dann für den Bauantrag mit Kugelschreiber als Freihandzeichnung auf den Plänen korrigiert. Man hat erkannt, worum es geht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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