Vernünftig beraten kann Dich dazu nur ein Fachanwalt für Baurecht! Es kommt zuerst darauf an, was mit wem vereinbart war. Anschließend ist fraglich, ob Recht haben auch Recht bekommen heißt. Bei einer Garage würde ich von einer Klage abraten. Da ihr eine Terrasse plant, sehe ich es etwas differenzierter.
Macht ihr noch einen Aufbau der Terrasse? Dann ginge das wieder auszugleichen.
Die Dichtigskeitsebene wird sicherlich nicht durch einen Terrassenaufbau verändert. Es wird eher schlimmer, das Wasser steht unter der Terrasse. Wie gesagt, bei einer Garage: Egal, das Dach ist dicht, das Wasser verdunstet. Kommt da aber nun eine Terrasse darauf, steht das Wasser unter der Terrassenkonstruktion auf dem Dach. Man sollte eine möglichst offene Konstruktion wählen.
Ich würde noch mal sachlich versuchen, das ganze mit dem Architekten zu klären (in der Annahme, dass er der Verantwortliche ist). Rückbau und Neubau muss ja nicht die allein Lösung sein. Es sollte ergebnisoffen diskutiert werden, wie auch mit Terrasse ein technisch sauberer Zustand erreicht werden kann; ohne stehende Wasser.