Wassereinbruch Keller durch Unwetter - Versicherung?

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B

BattleBee

Hallo zusammen,
habe eine dringende Frage.

Durch das Unwetter zu Pfingsten schwoll ein Bach, der die gesamten Wassermassen des Baugebiets abbekommen hat, an. Unser sehr tiefliegendes Grundstück war ein See.
Trotz einer ganzen Nacht des Abpumpens und Schöpfens lief Wasser in den Keller, es erreichte eine Höhe zw. 15 bis 30 cm.
Zu dem Zeitpunkt war bereits sechs Wochen alter Estrich im Keller und die Heizungsanlage.
Letztere hat vermutlich keinen Schaden genommen, außer dass die Verkleidung vom Speicher aufgeplatzt ist und die Dämmung voller Wasser war.

Wir haben selbst für Trocknungsgeräte gesorgt, die nun laufen.

Wer kommt für etwaige Schäden und die Kosten der Trocknung auf?
Das Bauunternehmen lehnt dies ab.
Dieses habe nach eigener Aussage das Wasser ja nicht zu vertreten.

Unseren Vorwurf, dass ein Einzug für April zugesagt wurde (leider nicht vertraglich fixiert), und wir ja dann schon längst das Gelände angefüllt hätten, tat man ab.
Die Bauvorhaben standen über mehrere Zeiträume still, ohne ersichtlichen Grund, auf Nachfrage erfuhren wir auch nicht, wieso.
So verzögerte sich alles trotz des milden Winters enorm, so dass ein Einzug im April nicht stattfand, sondern vermutlich erst im Juli/August.
Erst kurz vorm Hochwasser wurden die Gerüste der Verfuger entfernt, so dass wir das Gelände nicht anfüllen konnten, Dann wäre das Wasser nämlich nicht bis zum Haus gelangt.

Die Firma sagt, das Anfüllen sei ja unsere Aufgabe, man trage keine Schuld an den Wassermassen, man nehme sich dessen nichts an und werde es nicht deren Versicherung melden.

Wir sind der Meinung, auch wenn man die enorme Schlamperei der Verzögerung und das so nicht stattfinde Anfüllen außen vorlässt, dass uns das alles noch nicht gehört, da noch keine Abnahme erfolgt ist, wir noch nicht den kompletten Preis gezahlt haben und während der Bauühase die Firmen ihr Gewerk zu schützen haben, es ging ja noch nicht an uns über.

Weiterhin vermute ich, dass die Firma doch zum Abschluss einer Bauwesenversicherung verpflichtet ist, die solche Schäden abzudecken hat.

Wie ist das tatsächlich?

Danke & Gruß
 
emer

emer

Was habt ihr denn für Versicherungen abgeschlossen?

Jetzt wo durch "Verzug" (der ja keiner ist weil nix vertraglich fixiert wurde) vermutlich und eventuell wenn dieser Verzug nicht zu Stände gekommen wäre schaden hätte verhindert werden können. Da das alles aber nicht der Fall ist und die Situation nun mal so ist wie sie ist, ist das sowohl für euch als auch deinem Baupartner höhere Gewalt.

Wem nun bis Stand heute was gehört ist vertragsabhängig. Ich behaupte aber mal das Grundstück gehört dir/euch und du/ihr seit auch Bauherren. Also ist eure Versicherung doch erst einmal anzusprechen.
 
B

BattleBee

Ausm Kopf:
Wir haben eine Rohbauversicherung abgeschlossen, diese enthält unter anderem Explosion, Blitzschlag, Brand...
Eine Elementarversicherung ist nicht enthalten, weil man uns davon abriet, nämlich die müsse in der Bauwesenversicherung des Unternehmens enthalten sein. Daher haben wir dies nicht inkludiert.

Höhere Gewalt, keiner Schuld - ja, soweit verstehe ich das.
Aber wenn nun die Heizungsanlage Schaden genommen hätte - wir haben diesen Schaden nicht zu verantworten, und wir möchten bitte schön auch für eine unbeschädigte bezahlen und solch eine haben zum Zeitpunkt der Abnahme.
Auch einen durchnässten Estrich würden wir so nicht abnehmen wollen.

Gibt's hierzu eindeutige Gesetze?
 
emer

emer

Naja, "müsste" hilft in so einem Fall nicht. Es wird schon zu klären sein, welche und wessen Versicherung eintritt.
 
B

Bauexperte

Hallo BattleBee,

hätte - müsste ...

Gehst Du "nur" davon aus, daß Dein BU eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat oder hast Du einen Nachweis?

Liebe Grüsse, Bauexperte


Bauexperte, von unterwegs
 
B

BattleBee

Soweit mir ein befreundeter Bauleiter sagte, sei eine Bauwesenversicherung Pflicht für den Unternehmer, und er hat dafür zu sorgen, dass seine Gewerke geschützt sind, bis diese übergeben werden.
Er möchte noch eine verlässliche Quelle ausfindig machen bzw. einen Fachanwalt fragen, das wird sich aber noch etwas hinziehen, und wir benötigen die Info recht rasch, damit wir noch vor unserem Urlaub der Firma entsprechendes entgegnen können.
Auch wenn zu klären ist, wessen Versicherung eintritt (unsere deckt keine Elementarschäden ab, erst ab Fertigstellung des Hauses) bzw. welche der beiden Parteien (Bauherren oder Bauunternehmen) in der Pflicht ist - wie lässt sich das unkompliziert klären? Das Unternehmen weist alles von sich, ob zu Recht oder nicht. Auch eine Versicherung versucht immer, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, also werde ich den Aussagen keinen Glauben schenken - also wo kann man hier Klarheit gewinnen?
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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