Bautraum2015
In Deutschland gibt es kein Gesetz welches vorschreibt, dass nur DVGW zertifizierte Entkalkungsanlagen eingebaut werden dürfen. Es ist allein dem Verbraucher seine Entscheidung.
Das DVGW Regelwerk ist kein staatliches Organ!!!
Die DVGW = Deutsche Vereinigung des Gas und Wasserfaches E.V überprüft Wasserenthärtungsanlagen und Gas Anlagen im Auftrag des Herstellers gegen eine Prüfgebühr. Im Vorstand sitzen Grünbeck, bwt und Judo... Hallo Lobby!
Also schauen wir uns das noch mal an:
DVGW zertifizierte Entkalkungsanlagen müssen Rückflussverhinderer, Verkeimschutz und
eine Steuerung mit Zwangregeneration verfügen.
In allen Hauswasserinstallationen muss gemäß DIN1988 und DIN EN1717 ein Freistromventil mit
Rückflussverhinderer eingebaut sein.
Das ist HEUTE Standard in jedem Haus umgangssprachlich als Schmutzfilter bekannt.
Deswegen Bedarf es NICHT und in KEINSTER Weise einer DVGW geprüften Enthärtungsanlage.
Der Einbau einer NICHT DVGW geprüften Wasserenthärtungsanlage entspricht dank
der Rohr und Systemtrenner nach DIN EN1717 in vollster Weise den Vorschriften.
Und unser Fazit, wie hier schon oft gesagt wurde:
Jedem, wie er es für richtig hält.
P. S.: begutachten können nur Sachverständige...stimmt! Falsches Wort. In Bayern sagt man dazu Dipferlscheißerei
Das DVGW Regelwerk ist kein staatliches Organ!!!
Die DVGW = Deutsche Vereinigung des Gas und Wasserfaches E.V überprüft Wasserenthärtungsanlagen und Gas Anlagen im Auftrag des Herstellers gegen eine Prüfgebühr. Im Vorstand sitzen Grünbeck, bwt und Judo... Hallo Lobby!
Also schauen wir uns das noch mal an:
DVGW zertifizierte Entkalkungsanlagen müssen Rückflussverhinderer, Verkeimschutz und
eine Steuerung mit Zwangregeneration verfügen.
In allen Hauswasserinstallationen muss gemäß DIN1988 und DIN EN1717 ein Freistromventil mit
Rückflussverhinderer eingebaut sein.
Das ist HEUTE Standard in jedem Haus umgangssprachlich als Schmutzfilter bekannt.
Deswegen Bedarf es NICHT und in KEINSTER Weise einer DVGW geprüften Enthärtungsanlage.
Der Einbau einer NICHT DVGW geprüften Wasserenthärtungsanlage entspricht dank
der Rohr und Systemtrenner nach DIN EN1717 in vollster Weise den Vorschriften.
Und unser Fazit, wie hier schon oft gesagt wurde:
Jedem, wie er es für richtig hält.
P. S.: begutachten können nur Sachverständige...stimmt! Falsches Wort. In Bayern sagt man dazu Dipferlscheißerei