B
Bieber0815
Danke! In PflSchG § 12 steht, dass Pflanzenschutzmittel a) zugelassen sein müssen, b) nicht auf befestigten Freilandflächen ausgebracht werden dürfen* und dann weiter, dass im Heim- und Kleingartenbereich nur für den nichtberuflichen Anwender zugelassene Mittel erlaubt sind.
Es gibt im Handel diverse Totalunkrautvernichter, die für den Heimgebrauch zugelassen sind. Weiß jemand, ob Glyphosat keine allgemeine Zulassung mehr hat? Die kommerziellen Unkrautvernichter, die ich gerade online finden kann, sind ohne Glyphosat.
* Das Gesetz erlaubt Ausnahmen.
Es gibt im Handel diverse Totalunkrautvernichter, die für den Heimgebrauch zugelassen sind. Weiß jemand, ob Glyphosat keine allgemeine Zulassung mehr hat? Die kommerziellen Unkrautvernichter, die ich gerade online finden kann, sind ohne Glyphosat.
* Das Gesetz erlaubt Ausnahmen.