Der Hinweis mit dem Paragraph 34 war aber sehr hilfreich. Das habe ich mir gerade angeschaut. Mir sind dazu auch viele Argumente eingefallen.
Aber im Grunde bin ich von deren Gnade abhängig, oder?
Doch es gibt schon Bebauungspläne. Die sind aber sehr wage. Bzw. die Nachbarbebauung entspricht dieser nicht. Was die Frage aufwirft, wie genau die Anwendung finden.
Es gibt sogar ein Baugesuch von 2001, das genehmigt wurde. Warum es nicht gebaut wurde, wissen wir nicht. Aber ich habe den Architekten ausfindig gemacht. Ob ich den mal anrufen soll...?