Doch es gibt schon Bebauungspläne.
Es kann nur einen geben! Dann greift aber nicht §34 Baugesetzbuch sondern §30.
Die sind aber sehr wage. Bzw. die Nachbarbebauung entspricht dieser nicht.
Was auch immer das heißen mag.
Fragen ans Bauamt:
1. Gibt es einen Bebauungsplan? Wann wurde der rechtskräftig? Was setzt er fest? Welche Aussichten bestehen für eventuelle Abweichungen?
falls nicht s.
@Nordlys #2 (bis auf die Dachform, die kann nach §34 nicht vorgeschrieben werden)
2. Gibt es sonstige Ortssatzungen (Gestaltungssatzung, Stellplatzsatzung, Baumschutzsatzung,...)?
3. Gibt es Baulasten zu Gunsten oder zu Lasten des Grundstücks (Auskunft evt. gebührenpflichtig)?
4. Sind nachbarschaftliche Vereinbarungen bekannt?
5. Sind die Erschließungskosten bezahlt? Ist in naher Zukunft mit Erschließungskosten z.B. wegen Kanal- oder Straßensanierung zu rechnen?
Vorbereitung:
1. Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (geoportal-bw.)
2. Fotos der Nachbargrundstücke mit deren Bebauung