Welche Hausbaufirma sollen wir nehmen?

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Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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E

erfurter110287

Um die zuletzt aufkommende Diskussion nochmal zu beenden wegen dem Grundstücksthema vom Bauträger.

Hatte bei Gemeinden angerufen und eine Gemeinde meinte wortwörtlich:"Sie können das Grundstück bei uns erwerben, aber wir vergeben an feste Bauträger dann."
 
Musketier

Musketier

"Sie können das Grundstück bei uns erwerben, aber wir vergeben an feste Bauträger dann."
Wenn das tatsächlich so gesagt wurde, ist es Humbug. Entweder du erwirbst das Grundstück, dann ist es kein Bauträger oder der Bauträger kauft, dann kannst du es von der Gemeinde nicht erwerben. Der Erwerb erfolgt dann mit Haus im Nachgang vom Bauträger.
 
Musketier

Musketier

Ich weiß.
Die Frage ist, wie die Stadt dich zwingen will einen bestimmten GU zu nehmen.
Beim Bauträger würden Sie es nur an den Bauträger verkaufen., aber beim GU/GÜ?
 
Pinky0301

Pinky0301

Kenne auch so Fälle, wo Grundstücke von der Stadt verkauft werden und die Käufer gezwungen sind, mit Architekt X oder Y zu bauen. Ist dann sicherlich im Kaufvertrag geregelt.
 
11ant

11ant

Hatte bei Gemeinden angerufen und eine Gemeinde meinte wortwörtlich:"Sie können das Grundstück bei uns erwerben, aber wir vergeben an feste Bauträger dann."
Wenn Du das Grundstück erworben hast, kannst nur Du den Bau vergeben.
Kenne auch so Fälle, wo Grundstücke von der Stadt verkauft werden und die Käufer gezwungen sind, mit Architekt X oder Y zu bauen. Ist dann sicherlich im Kaufvertrag geregelt.
Solcherlei Kasperkram hatten wir hier auch schon, im Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-wie-veraendern.24706/#post-209824 von @arnonyme (wenn ich recht erinnere, in der Pforzheimer Gegend): da mußte man sich mit den Vorentwürfen seines Hauses darum bewerben, das Grundstück kaufen zu dürfen. D.h. ein Gremium wie eine Architektenwettbewerb-Jury hat die Pläne geprüft, ob sie schön genug seien, daß man sie im Ensemble mit denen der Nachbarn so für bauwürdig hielt. Erst nach dem "Gutbefund" dieses Gremiums (einen so schweizerisch klingenden Begriff hatte ich vorher in Deutschland noch nie gehört) war dem gemeinen Bittsteller gestattet, den höchstkaiserlich geweihten Baugrund untertänigst zu erwerben.
 
Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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