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Mit dem ersten Geschoss wirst Du wohl den ersten Stock (OG) meinen, und eine prinzipielle Dachschrägenphobie würde ich wohlwollend auf den Prüfstand stellen. Ein Staffelgeschoss lese ich hier nicht als ausgeschlossen, dieses müßte aber wohl allseitig rückspringend sein (sehr aufwendig und teuer). Eine Größenbeschränkung hätte es insofern wohl nicht, wie es hier ja ein Vollgeschoss sein dürfte. Theoretisch sehe ich in der benachbarten "Stadtvilla" einen Hoffnungsschimmer für eine Befreiung und würdest Du zumindest einen sehr fürstlichen Kniestock bauen dürfen, von dem ich jedoch abrate, da die Kniestockhöhe praktisch auch die Fensterscheide ist.wir möchten auf gar keinen Fall Dachschrägen bereits im 1. Geschoss haben. Vielleicht wäre ein Staffelgeschoss hier die Lösung, aber dann wird die Wohnfläche im 1. Geschoss im Verhältnis zum Erdgeschoss wahrscheinlich zu klein sein.