Nixwill
Moin an alle!
Wir haben ein neues Problem bei unserem Grundstück. Aktuell ist alles noch grüne Wiese, das einzige was bereits geschehen ist, ist Bäume fällen. Hierbei ist auf einen steinalten Zaun ein dickerer Ast gefallen, der auch eine Zaunstange aus der Erde gehebelt hat. Wie gesagt ist der Zaun vermutlich >50 Jahre alt, total verrostet und der einbetonierte Fuß ist auch schon sehr marode.
Nun ist es so, dass mir nicht bekannt ist, wem dieser Zaun eigentlich gehört. Was vor ein paar Monaten etwas seltsam war, dass ein Nachbar bei unserer „Hallo-sag-Runde“ direkt fragte was mit dem Zaun geschieht, ob wir den neu machen?
Wir waren etwas erstaunt und völlig unvorbereitet auf eine solche Frage (hatten das Grundstück ja gerade erst erworben) und haben erst einmal gesagt, dass wir mal schauen müssen, jetzt sollte erst mal das Haus errichtet werden.
Genau dieser Nachbar hat uns nun ausfindig gemacht und uns gestern eine mehr oder weniger nette Nachricht zukommen lassen. (Selbst dem Amt hat er beim Erfragen unserer Kontaktdaten bereits erzählt, dass wir den Zaun beschädigt haben --> Info direkt vom Amt.)
In dieser Nachricht verlangt er nun, dass wir den von uns beschädigten Zaun reparieren oder ersetzen sollen, weil seine zwei freilaufenden Hunde nun auf unser Grundstück gelangen können und sich dabei an dem kaputten Zaun verletzen könnten.
Vorab. Wir haben natürlich zugesagt, dass wir den Zaun flicken werden, weil wir natürlich auch nicht wollen, dass sich irgendwer daran verletzen kann. Haben aber auch klar gemacht, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt sicher keine Einfriedungen aufstellen werden, da im Zuge der Erdarbeiten auch die Grundstücksgrenze betroffen sein wird (wir haben viel Hang der abgestützt werden will).
Nichtsdestotrotz habe ich natürlich versucht rauszubekommen, wer eigentlich für welchen Zaun verantwortlich ist und ob ich überhaupt verpflichtet bin einen zu errichten. Leider fehlt mir das juristische Verständnis und bevor ich nun einen Anwalt belästige, dacht ich frage ich mal bei euch nach.
Das Grundstück ist in Baden-Württemberg und laut Bebauungsplan sind die unterschiedlichsten Arten der Einfriedung „zulässig“. Zulässig heißt für mich nicht zwingend erforderlich, oder? Könnte man in einem solchen Fall nicht vermuten, dass man sich die Kosten für einen Zaun teilt, falls beide Nachbarn einen wollen? Warum sollte ich automatisch einen bezahlen müssen?
Bin euch wie immer über zielführende Antworten dankbar, man möchte beim nächsten Aufeinandertreffen ja besser gewappnet sein :).
Beste Grüße
Wir haben ein neues Problem bei unserem Grundstück. Aktuell ist alles noch grüne Wiese, das einzige was bereits geschehen ist, ist Bäume fällen. Hierbei ist auf einen steinalten Zaun ein dickerer Ast gefallen, der auch eine Zaunstange aus der Erde gehebelt hat. Wie gesagt ist der Zaun vermutlich >50 Jahre alt, total verrostet und der einbetonierte Fuß ist auch schon sehr marode.
Nun ist es so, dass mir nicht bekannt ist, wem dieser Zaun eigentlich gehört. Was vor ein paar Monaten etwas seltsam war, dass ein Nachbar bei unserer „Hallo-sag-Runde“ direkt fragte was mit dem Zaun geschieht, ob wir den neu machen?
Wir waren etwas erstaunt und völlig unvorbereitet auf eine solche Frage (hatten das Grundstück ja gerade erst erworben) und haben erst einmal gesagt, dass wir mal schauen müssen, jetzt sollte erst mal das Haus errichtet werden.
Genau dieser Nachbar hat uns nun ausfindig gemacht und uns gestern eine mehr oder weniger nette Nachricht zukommen lassen. (Selbst dem Amt hat er beim Erfragen unserer Kontaktdaten bereits erzählt, dass wir den Zaun beschädigt haben --> Info direkt vom Amt.)
In dieser Nachricht verlangt er nun, dass wir den von uns beschädigten Zaun reparieren oder ersetzen sollen, weil seine zwei freilaufenden Hunde nun auf unser Grundstück gelangen können und sich dabei an dem kaputten Zaun verletzen könnten.
Vorab. Wir haben natürlich zugesagt, dass wir den Zaun flicken werden, weil wir natürlich auch nicht wollen, dass sich irgendwer daran verletzen kann. Haben aber auch klar gemacht, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt sicher keine Einfriedungen aufstellen werden, da im Zuge der Erdarbeiten auch die Grundstücksgrenze betroffen sein wird (wir haben viel Hang der abgestützt werden will).
Nichtsdestotrotz habe ich natürlich versucht rauszubekommen, wer eigentlich für welchen Zaun verantwortlich ist und ob ich überhaupt verpflichtet bin einen zu errichten. Leider fehlt mir das juristische Verständnis und bevor ich nun einen Anwalt belästige, dacht ich frage ich mal bei euch nach.
Das Grundstück ist in Baden-Württemberg und laut Bebauungsplan sind die unterschiedlichsten Arten der Einfriedung „zulässig“. Zulässig heißt für mich nicht zwingend erforderlich, oder? Könnte man in einem solchen Fall nicht vermuten, dass man sich die Kosten für einen Zaun teilt, falls beide Nachbarn einen wollen? Warum sollte ich automatisch einen bezahlen müssen?
Bin euch wie immer über zielführende Antworten dankbar, man möchte beim nächsten Aufeinandertreffen ja besser gewappnet sein :).
Beste Grüße