Wengerter Bau Erfahrungen und Preise - Informationen zum Unternehmen

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Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
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B

bauer-ac

hi jabernein ,

ich denke das wenn man mit der WEG beschließt das jeder Herr auf seinem Grund ist, sollten wir leben und leben lassen, wie in jeder Nachbarschaft Grundsätzlich darf es dabei nicht persönlich werden sondern immer sachlich und möglichst objektiv. Ich hoffe das wir als Gemeinschaft lediglich über das Design der Straßenbeleuchtung oder die Farbe der Pflastersteine abstimmen

Gefahrenkataster:

ich denke dass es für die gesamte Fläche gilt( bei den winzigen Grundstücken)
Soweit ich es mir vorstellen kann, sollten da Sachen drin stehen wie ob der Anbau essbarer Sachen empfohlen wird oder so. Eine Grundwasserbohrung ist damit schon mal ausgeschlossen.

Geld:
Bei einem „Altbau“ zahlst du meistens für das große Grundstück und steckst dann noch mal das Doppelte in die Hütte zum sanieren

Was in Assenheim den Preis treibt ist die Lage und nicht die Kosten für das Haus. Egal wie du es machst, musst du ca. 400t in die Hand nehmen. Günstiger kommen wir da nicht raus.

Dieses Wochenende. Geht’s noch mal zum Makler für die Details. Hat jemand ein Tipp worauf zu achten wäre??

Bye ^^
 
JaAberNein

JaAberNein

Hi Bauer-ac,

ja, das mit den Minimum 400.000 haben wir auch realisiert. Alle 10 km näher Richtung Stadt darf man für exakt dieselbe Doppelhaushälfte noch mal 100.000 drauflegen.

Tatsächlich habe ich mich bislang ziemlich auf eine dieser Haushälften fixiert, weil es eben kalkuliertes Risiko scheint im Vergleich zum Selberbauen und weil es natürlich vermutlich billiger wird. Aber jetzt bin ich mir aufgrund der WEG nicht mehr ganz sicher. Im Grunde ist die Doppelhaushälfte nur eine Eigentumswohnung. So wie ich es gelesen habe, muss man in WEG sogar für die anderen mithaften - also nicht nur über die Farbe von Pflastersteinen abstimmen Aber ich kenne die juristischen Details noch nicht, würde vor Unterzeichnung eines Vertrags auf jeden Fall dazu einen Fachanwalt befragen.

Vielleicht kann ja mal jemand, der schon unterzeichnet hat, schreiben, wie genau die Teilungserklärung aussieht?

Ansonsten könnte die Sache mit einer Bestandsimmobilie schon funktionieren - wenn man eben in B-Lage schaut und das Ganze begutachten lässt. Ist ja nicht alles sanierungsbedürftig. Für manches reichen ästhetische Renovierungsmaßnahmen. Mit Bestandsimmobilie und anfänglichen Abstrichen beim persönlichen ästhetischen Anspruch kann man - so wie ich es gerade wahrnehme - bestimmt eine bestehende Immobilie um die 400.000 bekommen und hat dann ein wirklich eigenes, doppelt so großes Grundstück. Mit freistehendem Haus darauf.
So die Theorie

Nun ja, wir hier (nicht die Assenheimer) haben ja zwangsläufig noch etwas Zeit, das zu sortieren, weil sich hier vermarktungstechnisch noch nichts so richtig tut. Mal schauen. Bin auf jeden Fall auch gespannt, wie es in Assenheim weitergeht.

LG
 
B

bauer-ac

AN: Jaabernein wird schon:
Mal eine Frage an die Assenheimer-- kennt jemand die Deadline zur Unterschrift beim Makler? Erstbezug soll ja schon Mai nächstes Jahr sein.
Vg,
 
H

Hockeyfan2018

Eine Deadline zur Vertragsunterzeichnung beim Notar (wieso beim Makler?) kennen wir nicht.
Allerdings haben wir unseren Beurkungdungstermin beim Notar am 16.04.

Im Bauträgervertrag der uns vorliegt steht übrigens bereits eine Bezugsfertigkeit für Assenheim zum 31.03.2020

Ich hoffe diese Infos helfen euch weiter.

VG
 
W

Worrier84

Danke Euch für den regen Informationsaustausch. Das hört sich alles nicht so wirklich toll an (Lage, WEG, dann noch dieser Bauträger etc.). Das hat mir jetzt Einiges an Zeit erspart .
 
M

Magicco87

Hallo Zusammen,

wir haben das letzte freie Haus in Klein-Zimmern der 5er Reihenhausanlage vom 2. Bauabschnitt reserviert und würden die (eventuell) zukünftigen Nachbarn kennenlernen. (Verkauf über Dreger und Bauleister ist Wengerter)
Weiterhin sind uns unheimlich viele Fragen aufgekommen, aber der Herr von Dreger Immobilien ist kommende Woche verreist und wir sind neugierig. Uns kommen ziemlich viele Fragen bei der Vertragsgestaltung und der (scheinbaren) KfW55-Förderfähigkeit auf.

Schreibt uns doch gerne hier oder per pn, gilt natürlich auch für die Käufer des ersten Bauabschnittes.

LG
 
Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
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