Wengerter Bau Erfahrungen und Preise - Informationen zum Unternehmen

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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321meinhaus

Wir sind dort auch interessiert und haben den Vertrag vorliegen. Dabei mal folgende Fragen:
1.) Sicherungseinbehalt - 5% --> Wirklich realistisch bei wesentlichen Mängeln? -> Wesentliche Mängel sind auch nicht weiter definiert
Der Einbehalt in Höhe von 5% ist gesetzlich im Baugesetzbuch geregelt. Wengerter ist natürlich trotzdem verpflichtet sämtlich Mängel zu beheben und kann nicht auf die Sicherheitsleistung verweisen.

Tja, wie immer ist natürlich hier "wesentliche Mängel" Auslegungssache. Letztlich wird man sich immer im Einzelfall darum streiten.
Was genau in welcher Form gebaut werden muss, steht in der Baubeschreibung. Abweichungen davon sind ein wesentlicher Mangel oder wenn die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Werks beeinträchtigt ist (Dach undicht, kein Warmwasser / Heizung, Haustür fehlt, Elektrik mangelhaft).
Ein kleiner Kratzer in der Tür oder im Fenster wäre hingegen ein Beispiel von einem unwesentlichen Mangel. Der muss zwar ggf. auch behoben werden, ist aber kein Grund, pauschal die 5% einzubehalten.

Unser Anwalt hat dazu ausgeführt:

"Bei der Abnahme werden im Prinzip immer Mängel / Restarbeiten festgestellt. Ihnen steht in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des doppelten der voraussichtlichen Beseitigungskosten zu. Die Höhe der Beseitigungskosten können Sie grob schätzen. Sofern der Unternehmer der Ansicht ist, dass der Betrag zu hoch ist, muss er Einwände erheben und begründen.

Falls Sie bereits während der Bauphase erhebliche Mängel erkennen, sollten Sie schon von der entsprechenden Rate Geld einbehalten. "

2.) Fertigstellungstermin -> Die 12 Monate hören sich zunächst sehr gut an, aber potenzielle Verzögerungen wurden ja sehr weit gefasst
Das ist richtig, und auch normal das es weit gefasst ist laut unserem Anwalt.
Bedeutet wiederum nicht, dass nur weil es Corona gibt oder irgendwo in Deutschland Unwetter herrscht, eine Bauverzögerung damit zu rechtfertigen ist. Hier ist Wengerter in der Pflicht den Grund genau und detailliert zu erklären und dem Bauherren zu melden. Lapidare Gründe wie, "im Mai hat es halt viel geregnet" sind nicht zulässig.

Bei uns hat der Bau auch sehr verzögert begonnen, ob der genannte Einzugstermin eingehalten wird, werden wir sehen...
Grundsätzlich sind die Häuser von Wengerter so standardisiert und rationalisiert (kein Estrich im OG, geringe Qualität was die Ebenheit von Wand und Boden angeht) , dass die innerhalb von 8-9 Monaten hochgezogen werden können.
Die reguläre Bauzeit verlängert sich übrigens je nachdem, wie viele Sonderwünsche man bestellt...


3.) Schiedsklausel -> Mit der Bestellung eines Sachverständigen hat man natürlich einen extrem kostenintensiven Prozess für den Bauherr/Erwerber.
Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob bei euch noch was anderes steht, aber bei uns steht nur, sollte es zu Streitigkeiten bei Mängeln kommen, ein Sachverständiger als Schiedsgutachter hinzugezogen wird.

Unser Anwalt hat die Klausel nicht montiert. Bei Streitigkeiten bei Gericht wird ja letztendlich auch immer ein Gutachter hinzugezogen. Die Kosten für den Sachverständigen würde in meinen Augen die Unterlegene Partei tragen.

Wer insgesamt auf Nummer sicher gehen will, schließt lieber eine spezielle Rechtsschutz für Bauherren ab. Die geht bei solchen Kosten in Vorleistung. Die ist aber auch teuer...
 
H

Häusle.bauer

Sehr gut. Wie ist denn eurer Eindruck von den zugrundeliegenden Verträgen (Kaufvertrag & P/E Vertrag). Generell ist der Kauf/Werkvertrag ja äußerst Bauunternehmen/-träger freundlich geschrieben. Zudem ist der P/E Vertrag nicht teil der Beurkundung.

Vielleicht können wir uns ja vorab mal austauschen, würde uns sehr freuen.
Wir sind auch in dem Projekt in Maintal mit drin..
Für welches Haus interessiert ihr euch denn?
 
M

Maintaler19

Wir bauen mit Wengerter auch mit Projektentwickler. Bei unserer Vertragsunterzeichnung letztes Jahr im August war der Ausstattungs-Katalog April 2018 gültig. Die Seiten, die squier23 gepostet hat sind identisch, somit denke ich dass Wengerter nur einen Katalog hat.

Bezüglich Umplanung ist Wengerter flexibel. Wir haben u.a. das Bad stark umgeplant. Es mussten dann an einer Wand ein Sockel für Rohre rein und es gab Einschränkungen bezüglich des bodengleichen Duschablaufs, weil dafür schon in der Betondecke Aussparungen fürs Gefälle und der Ablauf vor dem gießen rein müssen und die nicht überall hin können (Liegt wahrscheinlich an den Fertighalbplatten für die Decke). Deshalb sollte man, wenn man im DG ein Bad mit bodengleicher Dusche möchte, dieses ausgestattet bestellen, weil die Verrohrung hinterher sehr aufwendig bis unmöglich wird. Die Aufpreise bei Sanitär, die nicht im Katalog stehen, z.B. über Elements, oder auch direkt bei Wengerter nochmal angefragt, bewegten sich bei uns ca. in der Gegend der Straßenpreise, die man im Internet findet, manches etwas höher.

Zu den Wengerten Preisen muss ich anmerken, dass manche zunächst hoch erscheinen, wenn man dann aber mal berücksichtigt, was alles enthalten ist oder was eine Sonderausstattung für zusätzlichen Aufwand verursacht relativiert sich einiges( nicht alles :)). Zu den Malerarbeiten beispielsweise wurde weiter hinten im Thread schonmal geschrieben, dass Vergleichsangebote nicht billiger waren.

Generell hat mir ein befreundeter Bauingenieur geraten nur Arbeiten selbst auszuführen, die man schonmal in ausreichender Qualität selber gemacht hat oder vom Fach ist (oder jemanden kennt).
Hi, magst du mal berichten, wie der Bau läuft und ob es bei der vertraglichen Konstellation mit Wengerter und Projektentwickler irgendwelche Probleme gab? Danke
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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