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laemat
Weil die Abtretung des Hausrechtes einem Verzicht auf die Rechte aus Artikel 13 des Grundgesetzes gleich kommt. Warum sollte ich diese härteste aller Einschränkungen in mein Eigentum zustimmen?Es geht mitnichten darum, etwas zu "verbergen" ! Es geht einzig und allein darum, daß derjenige, der seinen Kopf für die spätere Gewährleistung hinhält, auch die "Musik bestimmt"! Das bedeutet ja nicht, daß der Bauherr nicht auf die Baustelle darf, es sagt lediglich aus, das der Bauherr nicht weisungsbefugt ist.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Wovor soll dich denn das Hausrecht schützen? Im Vertrag müsste dann ja stehen, dass Ihr jedem Subunternehmer das Hausrecht einräumt. Ansonsten hätte es nur der Bauleiter und der ist wahrscheinlich deutlich seltener auf der Baustelle als ich als Bauherr.
Keine Ahnung wo ihr da weiße Mäuse seht....ich als Bauherr gehe garantiert auf meine Baustelle ein und aus, natürlich laufe ich nicht über frischen Estrich oder die Fußbodenheizung...