Wert eines Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet?

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S

snoopi68

@Caidori
Danke für die Rechnung.
Übertragen auf meinen Fall:
Bodenrichtwert im Nachbardorf: 55€, setz also für Außenbereich einfach mal 50€
Ackerfläche hier: 8€ (noch hochgegriffen, lt. Landratsamt 3€)
Setz als Mischwert also mal 30€
Also:
1000qm (DrHix meinte ja für durchschnittliche Baugrundfläche 550qm) * 30€ = 30000
+ 3000qm * 8€ = 24000
baufälliges Hexenhäuschen: sag ich mal 20000

käme ich also auf: 74000 € für das Ganze

Dabei noch nicht berücksichtigt, dass es Landschaftsschutzgebiet ist und nichts neu gebaut werden darf.

Klar, alles nur Rechenspiele, aber irgendeinen kleinen Anhaltspunkt braucht man ja zum verhandeln.
 
N

nordanney

Gilt das allgemein automatisch für Außenbereich? Dachte, nur, wenn es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.
Außenbereich ist immer Außenbereich, in dem es quasi ein Bauverbot gibt - somit ist Außenbereich immer Nicht-Bauland.

Für mich ist die Ermittlung des tatsächlichen Wertes auch deswegen wichtig, da es ja sein kann, dass ich irgendwann gezwungen sein könnte, wieder zu verkaufen. Dann sollte es erstens überhaupt wieder verkaufbar sein und zweitens nicht nur für die Hälfte, die ich dafür bezahle.
Ein Objekt im Landschaftsschutzgebiet im Außenbereich ist IMMER Liebhaberei. Hier gibt es keinen tatsächlichen Wert, der sich ermitteln lässt. Es kann sein, dass das Haus T€ 50 Sachwert hat, aber jemand als Liebhaber (nur dort gibt es den tollsten Vogel der Welt, den der Vogelliebhaber als Nachbar haben möchte) T€ 500 bezahlt. Es kann aber auch sein, dass sich 0 Interessenten finden, dann ist das Grundstück auch 0€ wert.

@Mottenhausen
Wertgutachten wär eher für mich selbst interessant, um einen Anhaltspunkt dafür zu haben, wie viel ich selbst bereit bin, zu zahlen s.o.: 'tatsächliche' Wert (z.B. bestimmt durch Wertgutachten) + X (X abhängig davon, wie ungern ich hier ausziehen will).
Wertgutachten macht keinen Sinn. Der Gutachter wird keinen belastbaren Wert ermitteln können. Für eine Bank käme erschwerend hinzu, dass der Beleihungswert gegen 0 tendieren wird und das Objekt somit auch nicht finanzierbar ist (höchstens auf Deine Bonität bezogen, aber nicht aufs Objekt).

Das Grundstück liegt eher in der Pampa. 30 Minuten Autofahrt von der nächsten Großstadt entfernt (würd ich als Pampa bezeichnen; zumindest für die meisten meines Bekanntenkreises schon so weit (für Inner-Stadtentfernungen gewöhnte Menschen), dass es schon eines besonderen Anlasses bedarf, um sie rauszulocken).
Genieße die Lage als Mieter, nicht als Eigentümer.
 
S

snoopi68

@nordanney

Für eine Bank käme erschwerend hinzu, dass der Beleihungswert gegen 0 tendieren wird und das Objekt somit auch nicht finanzierbar ist (höchstens auf Deine Bonität bezogen, aber nicht aufs Objekt).
Meinst du damit, wenn ich einen Kredit aufnehmen würde und das Grundstück selbst als Beleihungswert (also Banksicherheit) genommen werden würde?

Genieße die Lage als Mieter, nicht als Eigentümer.
Nichts lieber als das. Aber die Eigentümer wollen auf jeden Fall verkaufen. Bringt ihnen als Mietobjekt zu wenig.
 
C

Caidori

Snoopi68,
Dabei noch nicht berücksichtigt, dass es Landschaftsschutzgebiet ist und nichts neu gebaut werden darf.
Bauen dürftest du bei uns auch nicht ^^

Anders ausgedrückt, du dürftest renovieren, nach mindestens 5 Jahren Hauptwohnsitz dürftest du auch sanieren und mit ner guten Portion Glück vielleicht sogar abreißen und neu bauen. (Vorausgesetzt euer altes Häuschen hat ne offizielle Genehmigung)
 
Zuletzt bearbeitet:
S

snoopi68

Gleich noch eine Frage. Hab meinen Vermietern schon mal als Beispiel gebracht, dass ein Bekannter was Vergleichbares vor 7 Jahren noch unter meinem Preisvorschlag bekam. Sie meinten dann, vor 7 Jahren waren die Preise auch noch anders. Soweit ich seh, hat sich der Bodenrichtwert hier aber nicht groß verändert, sich also die allgemeine (perverse) Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt hier nicht so ausgewirkt.
Kann man dann mit dieser allgemeinen Entwicklung argumentieren oder gilt eher die lokale Preisentwicklung?
Logischerweise eher letzteres. Aber vielleicht lieg ich ja falsch.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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