Bezüglich des korrekten Empfängers ist da noch das Ding mit den Empfangsbevollmächtigten. Wie groß kann denn der Verwaltungsapparat so eines Franchisenehmers sein bitte? Ich würde denken, wahrscheinlich gibt es da, überspitzt gesagt, die Buchhaltung, Rechtsabteilung und Bauüberwachung in Personalunion. Sprich: Habe ich es nicht direkt mit einem Weltkonzern zu tun, reicht mutmaßlich der Eingang bei der zentralen Poststelle für einen korrekten Widerruf.
Genau darum geht es ja: der Franchisenehmer selber ist von der Ausbildung her Maurermeister und kein Jurist, und seine eigene Klitsche viel zu klein für einen eigenen angestellten Justiziar. Eben deswegen gibt ihm der Gesetzgeber ja die Möglichkeit, in der Widerrufsbelehrung zu bestimmen, wohin der Widerruf zu richten sei. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil des Vertrages - der Auftraggeber hat also anerkannt, welche Bestimmung betreffend des Empfängers des Widerrufes miteinander vereinbart ist. Er hätte die Freiheit gehabt, den vorgedruckten Text durchzustreichen und sich auszubedingen, den Widerruf direkt an den Nichtjuristen Mauermeister richten zu dürfen - aber dann hätte letzterer die Freiheit gehabt (und wahrscheinlich auch genutzt), den Vertrag nicht einzugehen. Daß der Auftragnehmer sich als Widerrufsempfänger von einem rechtskundigen Empfangsberechtigten vertreten lassen will, ist - soweit Bestandteil der Widerrufsbelehrung gewesen - in Ordnung und für beide Vertragsparteien bindend. Dazu kann nun jeder Richter seine eigene Auffassung haben, solange sein OLG nicht die andere hat: er kann darin eine Übereinkunft der beiden Vertragspartner sehen, die nicht sittenwidrig und von voll geschäftsfähigen Beteiligten getroffen wurde und damit für beide bindend ist; oder er kann für den Verbraucher parteiisch sein und für angemessen halten, die Vereinbarung als "Zustellungen werden ausschließlich an den Bevollmächtigten
erbeten" zu werten - was ja nicht dasselbe wie "... sind ausschließlich an den Bevollmächtigten
gültig" ist. Umgekehrt wird wohl - egal ob der Richter oder der ganze Senat mit dem linken oder rechten Fuß zuerst aufgestanden ist - wenn der Auftraggeber den Widerruf der Vereinbarung folgend adressiert, der Empfänger diese Zustellung als gültig gegen sich gelten lassen müssen. Wohlgemerkt: ich äußere meine Meinung als erfahrener Kaufmann, aber Nichtjurist.