Erst mal ein Danke an Doc.Schnaggls. Das ist genau die richtige Beschreibung wenn man keine Ahnung von dem ganzen Haut.
Da ich mich in der Nähe von Ulm befinde, trifft höchstwahrscheinlich die Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft. Diese besagt:
"Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene
Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante
Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel
gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind
1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
und Feuerungsanlagen dienen,
2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer
ist, als sie für Aufenthaltsräume nach § 34 Abs. 1 erforderlich ist, sowie offene
Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² bleiben außer Betracht."
Heißt das, alles was über einem Kniestock von 1,40 m wäre, wäre ein weitere Vollgeschoss? Drunter nicht, oder? Dann wäre es eine Eingeschossige Bauweise mit EG und OG mit einem Kniestock von 1,40 m ?