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Zaba12
Wie schon erwähnt, da Ihr den Architekten nur für Leistungsphase 1-4 beauftragt hat, gilt für ihn seine Kostenschätzung und nicht weniger. Für ihn existiert eure „Angebotsphase“ nicht.
Ihr habt ihm doch auf Basis eines Angebots einen Auftrag erteilt. Dort sollte das Honorar geregelt sein! Genau das werdet ihr auch bezahlen müssen.
Ihr habt ihm doch auf Basis eines Angebots einen Auftrag erteilt. Dort sollte das Honorar geregelt sein! Genau das werdet ihr auch bezahlen müssen.