@Vega82: Du musst in die Landesbauordnung Sachsen gucken. Ohne Gewähr, Fassung aus 2014:
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,
b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich,
Unter der vorsichtig formulierten Annahme, dass ich das richtig interpretiere, sind Gartenhütten bis 10m² Grundfläche und Garagen/Carports bis 50m² je Grundstück komplett verfahrensfrei, d.h., dass sie nicht den Festsetzungen des B-Plans unterliegen, es sei denn, im Bebauungsplan steht ausdrücklich drin, dass der Bebauungsplan die o.g. Regelung "aushebelt".
Dennoch würde ich empfehlen, einen Architekten vor Ort hinzuzuziehen, die können Dir das schnell beantworten.
MfG
Dirk Grafe