Doch Ht spielt eine erhebliche Rolle. Genau genommen glaube ich sogar, dass Qp mit Wärmepumpe (dank politischen Primärenergiefaktor) und Kontrollierte-Wohnraumlüftung schon erfüllt ist, aber Ht ist wahrscheinlich die Punktlandung ist und da wird es extrem schwer mit monolithischer Bauweise.
Normalerweise sollte die Wand einen U-Wert von 0,15 haben und dazu braucht es schon einen T7 oder den entsprechenden Porenbetonstein mit Lambda 0,07. Ein 0,08er mit 49cm erreicht 0,16 - d.h. dann müssten andere Bauteile das überkompensieren, was leider schwer wird, da diese z.B. auch mit Faktoren heruntergewichtet werden bzw. das Dach mit einem rechnerischen KFW40-U-Wert von 0,11 schon kaum noch Einsparpotenzial bietet.
Ich habe hin- und hergerechnet, wobei ich mittlerweile denke, dass bei monolithischer Bauweise gerade noch KFW55 wirtschaftlich vertretbar realisierbar ist und das dann nach Referenzwerten lt. technischen Merkblatt weil der pauschale WB-Ansatz schon alles kaputt macht. Die geforderten 0,035 beim WB-Zuschlag lassen sich OHNE genaue WB-Berechnung durch das Formblatt D (KFW-Wärmebrückenkurzverfahren) ebenfalls vereinfacht nachweisen. Alles ab 01.04.2016 gültig.
Berechnungen:
U-Wert Energieeinsparverordnung 2016: 0,28
KFW 55: 0,28 x 0,70 = 0,196; 0,20 lt. Referenzwerten
KFW40: 0,28 x 0,55 = 0,154; Schlechtere Werte hier müssen an anderer Stelle überkompensiert werden
WB-Zuschlag KFW40: 0,05 x 0,55 = 0,0275; Das ist mit monolithischer Bauweise m.E. erreichbar; Der hier lokal ansässige Ziegelhersteller wirbt mit 0,025 bei exakter Berechnung