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thoughtless86
Ach so eine Frage hätte ich aber noch, vielleicht könnt Ihr mir da helfen, auch wenn es hierzu die falsche Topic ist bei Grundrissplanung... also im Bebauungsplan ist eine nachbarseitige, durchgängige Bepflanzung mit den genannten Hecken bzw. Sträuchern vorgeschrieben... als auch eine Zaunreihe straßenbegleitend. Meine Frage, wenn ich das Grundstück frühstmöglich einfrieden möchte, aber die planlinken sowie planrechten Nachbarn noch nicht mit Ihrem Bau begonnen haben, wo setzt man da die Heckenpflanzen hin? So wie ich das rausgelesen habe, 50 cm "auf das eigene Grundstück" bei Höhen bis zu 200 cm, oder ist es anders, wenn diese Bepflanzung im Bebauungsplan vorgeschrieben ist? Fand es sehr schwierig, da was eindeutiges herauszulesen... wäre lieb, wenn mir an der Stelle jemand helfen könnte.