Hallo Passivhaus,
geh zum Bauamt und frag', ob der Mangel durch eine Verzichtsbaulast und/oder Nachbarzustimmung geheilt werden kann. Alternativ kannst Du einen Architekten/Vermesser fragen, der zugehörige Pläne im Saarland anfertigen darf.
Grundsätzlich sollte die Situation so sein, dass Du noch Platz innerhalb des Baufenster hast, auf den Du zu Gunsten des Wintergartens außerhalb verzichtest. Daher der Name Verzichtsbaulast.
In NRW könnte ich Dir eine zuverlässige Antwort geben, im Saarland können die Bestimmungen aber abweichen, daher Architekt, Vermesser und/oder Bauamt fragen. Eine kostenpflichtige Bauvoranfrage kannst Du Dir sparen. Wenn ein Bauantrag für den Wintergarten benötigt wird, brauchst Du eh einen Architekten.
MfG
Dirk Grafe