S
Scout
Ich würde nur netto zahlen!
Denn in diesem Fall verstößt das Angebot gegen die Preisangabenverordnung.
Grundsätzlich sind Letztverbrauchern gegenüber gemäß § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung die Endpreise einschließlich Umsatzsteuer anzugeben.
Danach obliegt die subjektive Pflicht zur Preisangabe jedem, der gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise gegenüber Letztverbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder hierfür unter Angabe von Preisen wirbt, soweit nicht die Ausnahmevorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Anwendung finden.
Wenn der Architekt meckert kannst du ihn dezent auf Folgendes hinweisen: Falsche Preisbezeichnungen können als Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz (f § 10 Absatz 1 Nr. 1 Preisangabenverordnung ) mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden. Das käme teurer als 1400 Verzicht...
Denn in diesem Fall verstößt das Angebot gegen die Preisangabenverordnung.
Grundsätzlich sind Letztverbrauchern gegenüber gemäß § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung die Endpreise einschließlich Umsatzsteuer anzugeben.
Danach obliegt die subjektive Pflicht zur Preisangabe jedem, der gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise gegenüber Letztverbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder hierfür unter Angabe von Preisen wirbt, soweit nicht die Ausnahmevorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Anwendung finden.
Wenn der Architekt meckert kannst du ihn dezent auf Folgendes hinweisen: Falsche Preisbezeichnungen können als Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz (f § 10 Absatz 1 Nr. 1 Preisangabenverordnung ) mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden. Das käme teurer als 1400 Verzicht...