Wohnungen verkaufen oder behalten?

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C

Chris29.2

Hi,

ein Verkauf in der Familie ist nicht möglich, da die Familie recht klein ist und so gut wie alle beteiligt sind. :D

Die Anteile verstehen sich vom Ganzen. Eine Aufteilung auf konkrete Wohnungen gibt es nicht. "Jedem gehört alles anteilig".
Warum ist das kompliziert? Eine Wohnung wird durch die Erbengemeinschaft verkauft und der Verkaufserlös wird anteilig (1/3 Mutter, 1/3 Onkel, 1/6 Bruder, 1/6 ich) aufgeteilt. Warum der hohe Preisabschlag?


Nein, das Haus meines Vaters liegt (leider) 500km entfernt und ist vermietet. Meine Eltern wohnen (als einziger Miteigentümer) selbst zur Miete in einem der zwei Mietshäuser.


Gruß
 
N

nordanney

Die Anteile verstehen sich vom Ganzen. Eine Aufteilung auf konkrete Wohnungen gibt es nicht. "Jedem gehört alles anteilig".
Warum ist das kompliziert? Eine Wohnung wird durch die Erbengemeinschaft verkauft und der Verkaufserlös wird anteilig (1/3 Mutter, 1/3 Onkel, 1/6 Bruder, 1/6 ich) aufgeteilt. Warum der hohe Preisabschlag?
Erstens: Aufteilung der Häuser in Teileigentum
Zweitens: Jemanden finden, der die Wohnung kaufen möchte - Achtung! Vorkaufsrecht für die Mieter
Drittens: Preis für diesen Jemand wahrscheinlich auf Null setzen, da die Wohnung mit einem Nießbrauch belastet ist. Warum Preis = 0? Weil sämtliche Erträge aus der Wohnung nicht dem Eigentümer zustehen, sondern dem Nießbrauchberechtigten.
Alternativ: Nießbrauch löschen lassen.

Für alle Punkte muss die gesamte Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich entscheiden. Es ist dann auch eine Verwaltung der Wohnungen nach WEG nötig.

Keine leichte Entscheidung.
 
MarcWen

MarcWen

Letzter Punkt:
Liegt das Grundstück + Elternhaus Deines Vaters in dem von Euch auserkorenen Baubereich? Wäre ein weiterer Bau darauf eine Option (Grundstücksteilung und Hausbau)? Dann hättest Du Deine Baukosten schon mal deutlich reduziert, da nicht noch ein Grundstück gekauft werden muss.
Wohl kaum bei dem angegebenen Wert.
 
C

Chris29.2

Erstens: Aufteilung der Häuser in Teileigentum
Zweitens: Jemanden finden, der die Wohnung kaufen möchte - Achtung! Vorkaufsrecht für die Mieter
Drittens: Preis für diesen Jemand wahrscheinlich auf Null setzen, da die Wohnung mit einem Nießbrauch belastet ist. Warum Preis = 0? Weil sämtliche Erträge aus der Wohnung nicht dem Eigentümer zustehen, sondern dem Nießbrauchberechtigten.
Alternativ: Nießbrauch löschen lassen.

Für alle Punkte muss die gesamte Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich entscheiden. Es ist dann auch eine Verwaltung der Wohnungen nach WEG nötig.

Keine leichte Entscheidung.
Hi,

das Vorkaufsrecht für die Mieter wäre kein Problem für uns. Muss man nicht noch großartig suchen und jeder weiß worauf man sich einlässt, zumal wir ein sehr gutes Verhältnis zu fast allen unseren Mietern haben.


Ist es nicht möglich den Nießbrauch für die einzelnen (verkauften) Wohnungen zu löschen?


Aber mal abgesehen von der ganzen Eigentumsproblematik: Macht es mehr Sinn einen Teilverkauf zur Erhöhung des Eigenkapital durchzuführen oder eher einen Teil der Finanzierung mit den Mieteinnahmen abzudecken? Was sind jeweils die Vor- und Nachteile?

Den größten Vorteil den ich sehe wenn wir die Häuser behalten ist ganz einfach, dass die Häuser einen Teil des Kredits abzahlen, das Grundvermögen aber erhalten bleibt. Auf der anderen Seite verschulde ich mich natürlich mit einer relativ hohen Summe obwohl ich auf der anderen Seite mehrere hunderttausend Euro Grundvermögen besitze. Irgendwie auch blöd...
 
T

tbb76

Ich würde die Häuser behalten. Was man hat, hat man. Und durch Mieteinnahmen Deinen eigenen Kredit abzahlen ist doch super. Was willst Du sonst bei dem niedrigen Zinsniveau mit deinem Kapital machen, wenn es relativ sicher sein soll?

Was ich aber nicht ganz verstanden habe ist Dein Anteil. Du schriebst, Deinem Bruder und dir gehören die Häuser zur Hälfte, aber Deine Mutter und Dein Onkel haben euch je 1/3 überschrieben, haben aber Niesbrauchsrechte. Gehörten also Deiner Mutter und deinem Onkel 2/3 des Hauses, die sie dir und deinem Bruder überschreiben haben? Ist Dein Anteil groß genug, um nennenswert in die Tilgung einzufließen?
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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