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Die beiden letzten Antworten gehen in die richtige Richtung: Du musst zuerst klären (lassen), ob eine Aufstockung von der Zahl der Voll- oder Nichtvollgeschosse planungsrechtlich erlaubt ist. Dazu zählen auch die Ausnutzungskennwerte des Grundstücks (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl), die im vielleicht vorhandenen Bebauungsplan angegeben sind. Aus diesem ist auch zu entnehmen, ob zwei oder mehr Wohneinheiten erlaubt sind. Gibt es keinen Bebauungsplan, muss das Konzept der Aufstockung in einer Bauvoranfrage offiziell bestätigt werden, inkl. Nachweis der Abstandsflächen und einer ausreichenden Anzahl von Park- und Fahrradstellplätzen.
Der zweite wichtige Aspekt betrifft die konstrukiven Voraussetzungen für eine Aufstockung: die vorhandenen Bebauung muss in der Lage sein, die zusätzlichen Lasten aufzunehmen und bis in die Fundamente zu führen. Auch müssen Ansprüch des Schallschutzes, des Brandschutzes und des 1. + 2. Fluchtweges geprüft werden. Für zwei Wohneinheiten muss eventuell ein separates Treppenhaus in das vorhandene Gebäude eingefügt werden bzw. es wird außen angebaut.
Du solltest die Ausgangssituation von einem altbauerfahrenen Architekten analysieren und realistisch mögliche Szenarien für eine Aufstockung entwickeln lassen, wenn sie denn grundsätzlich möglich sind. Zu diesem Zwecke kannst Du Dir über Deine Eltern Einblick in die Bauakte (Archiv der zuständigen Baubehörde) verschaffen und daraus alles kopieren lassen, was für den Architekten und den Vorentwurf wichtig ist: Baupläne der Baugenehmigung, Bestandsstatik (Zeichnung + Berechnungen) + die Baubeschreibung.
Die Frage nach der Finanzierbarkeit und zu weitergehenden eigentumsrechtlichen Aspekten der Hauserweiterung stellt sich dann, wenn ein prinzipiell genehmigungsfähiger Vorentwurf entwickelt worden ist.
PS. Einige Punkte sind unterdessen schon beantwortet worden.
Der zweite wichtige Aspekt betrifft die konstrukiven Voraussetzungen für eine Aufstockung: die vorhandenen Bebauung muss in der Lage sein, die zusätzlichen Lasten aufzunehmen und bis in die Fundamente zu führen. Auch müssen Ansprüch des Schallschutzes, des Brandschutzes und des 1. + 2. Fluchtweges geprüft werden. Für zwei Wohneinheiten muss eventuell ein separates Treppenhaus in das vorhandene Gebäude eingefügt werden bzw. es wird außen angebaut.
Du solltest die Ausgangssituation von einem altbauerfahrenen Architekten analysieren und realistisch mögliche Szenarien für eine Aufstockung entwickeln lassen, wenn sie denn grundsätzlich möglich sind. Zu diesem Zwecke kannst Du Dir über Deine Eltern Einblick in die Bauakte (Archiv der zuständigen Baubehörde) verschaffen und daraus alles kopieren lassen, was für den Architekten und den Vorentwurf wichtig ist: Baupläne der Baugenehmigung, Bestandsstatik (Zeichnung + Berechnungen) + die Baubeschreibung.
Die Frage nach der Finanzierbarkeit und zu weitergehenden eigentumsrechtlichen Aspekten der Hauserweiterung stellt sich dann, wenn ein prinzipiell genehmigungsfähiger Vorentwurf entwickelt worden ist.
PS. Einige Punkte sind unterdessen schon beantwortet worden.
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