Wohnungsverkauf- Makler Suchauftrag, trotzdem Provision für Verkäufer?

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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A

AllThumbs

Ich würde denen ganz klar sagen, dass du natürlich keinen Cent übernimmst.
Unter anderem habe ich das. Daraufhin kam die Aussage, dass laut Gesetz aber der Verkäufer in jedem Fall die Hälfte tragen muss. Es würde aber der Verkaufspreis entsprechend erhöht, sodass ich nach der Provision wieder bei meinem Angebotspreis wäre.
Ist die Frage...sind die Makler einfach nur noch gieriger als gedacht oder wo steht das?
Bundesland ist übrigens Berlin, falls das entscheidend ist.

ich würde schon aus Prinzip in dem Moment auflegen, in dem sich das Gegenüber als Makler herausstellt.
Ein paar sind in der Tat so dreist und stellen erst Fragen zur Wohnung und outen sich am Ende eines Telefonats als Makler. Die waren dann natürlich sofort unten durch. Ich frage mich ja echt bei wem diese Methode funktioniert.

Ich würde mich damit erst befassen, wenn die ersten drei Interessenten Nieten wären.
Ja, wenn damit erhöhter Aufwand verbunden ist, definitiv. Aber wenn es so gewesen wäre wie ich dachte, also dass es durchaus Käufer mit Suchauftrag gibt und ich keine Provision zahlen muss, dann hätte man das nebenbei laufen lassen können.

Die tun auch wirklich was für ihr Geld.
Ich sage ja nicht, dass die gar kein Geld bekommen sollen. Hier ginge es aber um fast 50.000 Euro Maklerprovision und das ist einfach abartig. Gerade in Berlin sind die Preise in den letzten Jahren extrem gestiegen. Die Makler hatten es eher einfacher Wohnungen an den Mann oder an die Frau zu bringen, die Provision hingegen ist gestiegen.

das Problem ist halt die Preisfindung, der Makler kann besser einschätzen was max. machbar ist. Die Käufer sollten selber den Notar beauftragen, dann hast du die weg die nicht zahlungsfähig sind.
Ich habe mir sogar kurzzeitig überlegt gehabt, ob ich mir das antue und ein paar Makler angehört. Die Schätzungen lagen 225.000 Euro auseinander! Danach war ich genauso schlau wie vorher und habe mich entschieden das selbst anzugehen. Und die Entscheidung war bisher sehr gut....auch wenn es Arbeit gemacht hat vernünftige Fotos zu erstellen sowie einen ansprechenden Text zu schreiben.
 
C

Costruttrice

Google mal „Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten IHK Wiesbaden“, da findest du eine Auflistung, wer in welcher Konstellation was zahlen muss.
Das Gesetz wurde im vergangenen Jahr geändert, ist jetzt bundeseinheitlich geregelt.
 
11ant

11ant

wir verkaufen aktuell unsere Eigentumswohnung - ohne Makler.
Direkt nach dem Schalten der Anzeige hat sich natürlich eine Flut von Maklern gemeldet. [...] Die zweite Hälfe hat einen Suchauftrag.
Da habt Ihr wohl versäumt, in die Anzeige ausdrücklich hineinzuschreiben, daß ausschließlich an privat verkauft wird und Makleranfragen unerwünscht sind. Neue Gesetze haben zuweilen unglaubliche Konstruktionsfehler - dennoch kann ich mir nicht recht vorstellen, daß jemand mitbezahlen müssen sollte, wenn ein Vertragskontrahent zu faul zum Selbersuchen ist. Ich würde an Eurer Stelle die Anzeige um den o.g. Hinweis ergänzen. "Ersthafte Interessenten kontaktieren uns ausschließlich direkt. Eine Einschaltung von Vermittlern geschähe ausdrücklich gegen unser Interesse und keinesfalls auf geteilte Kosten".
 
A

AllThumbs

Google mal „Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten IHK Wiesbaden“, da findest du eine Auflistung, wer in welcher Konstellation was zahlen muss.
Das Gesetz wurde im vergangenen Jahr geändert, ist jetzt bundeseinheitlich geregelt.
Perfekt, sowas habe ich gesucht. Dort steht ja eindeutig, dass bei Suchauftrag durch Käufer auch nur der Käufer zahlt. Also doch irgendwas dubioses was die mir da vorschlagen.

Da habt Ihr wohl versäumt, in die Anzeige ausdrücklich hineinzuschreiben, daß ausschließlich an privat verkauft wird und Makleranfragen unerwünscht sind. Neue Gesetze haben zuweilen unglaubliche Konstruktionsfehler - dennoch kann ich mir nicht recht vorstellen, daß jemand mitbezahlen müssen sollte, wenn ein Vertragskontrahent zu faul zum Selbersuchen ist. Ich würde an Eurer Stelle die Anzeige um den o.g. Hinweis ergänzen. "Ersthafte Interessenten kontaktieren uns ausschließlich direkt. Eine Einschaltung von Vermittlern geschähe ausdrücklich gegen unser Interesse und keinesfalls auf geteilte Kosten".
Ich hätte ja nichts gegen Makler die gegen KÄUFERprovision im Rahmen eines Suchauftrags KOntakt mit mir aufnehmen. Aber in dem Beruf gibt es wohl echt mehr schwarze Schafe als seriöse Makler.
 
M

MasterXX123

Hallo, darf ich (gerne Privat) Details/ Deine Vorstellungen zur Wohnung wissen.

Komme auch aus Berlin.

Grüße!
 
A

altoderneu

Daraufhin kam die Aussage, dass laut Gesetz aber der Verkäufer in jedem Fall die Hälfte tragen muss.
nehmen wir als Primärquelle den Gesetzestext (des Baugesetzbuch)

Untertitel 4
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

...
§ 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. ...
§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.

also kannst DU z.B. als Verkäufer keinen Makler beauftragen und mit diesem Vereinbaren, dass er dem Käufer seine (ganze) Provision in Rechnung stellt

es kann aber jeder, egal ob Käufer (per Suchauftrag) oder Verkäufer einen Makler auf EIGENE Kosten beauftragen!

PS:
ich vermute, der "Suchauftrag" besteht darin, dass der "Auftraggeber" sich vor 3 Monaten mal ein ähnliches Haus im 30 km-Umkreis angeschaut hat ... damit einer von 500 POTENTIELLEN Interessenten in der Datenbank des Maklers ist ... und der Makler dringend zu verkaufende Häuser/Wohnungen braucht, die er seinen Karteileichen anbieten kann ...
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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