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Stefan001
Ich stehe aktuell vor der Überlegung ein Grundstück in 2. Reihe zu kaufen. Dabei gibt es vermutlich eine Reihe an Dingen zu beachten, die ich nicht alle Überblicke und auch nicht genau weiß wie man sie am besten absichert.
Das Grundstück:
knapp 800qm in zweiter Reihe mit Bebauungsplan.
Bei dem Kauf wird zusätzlich 50% MEA an der Zuwegung (knapp 45mx3m) erworben. Die anderen 50% gehören dem Eigentümer des vorderen Grundstücks.
Entlang der Zuwegung steht einerseits das Haus des vorderen Grundstücks und dahinter eine Garage. Die Zuwegung sollte gerade so 3m Breite haben. Aktuell steht noch ein kleiner Mauerpfeiler in der Einfahrt, so dass dort aktuell keine 3m Breite vorhanden ist.
In der Verkaufsanzeige ist die Verpflichtung eingetragen, dass nach Verlegung der Hausanschlüsse die Zuwegung wiederhergestellt werden muss.
So nun zu meinen Fragen/Problemen:
1. Da ein Großteil des Grundstücks weiter als 50m von der öffentlichen Zuwegung entfernt ist, benötige ich eine Feuerwehrzufahrt, die laut Landesbauordnung 3m lichte Breite und 3,5 Höhe besitzen muss (+ Bewegungsfläche)
Ich habe etwas "Angst" das sich bei der Vermessung herausstellt, dass die Zuwegung nicht ganz 3m breit ist. Kann man dann eine Rückabwicklung o.ä. verlangen?
2. Die Auffahrt/Zuwegung muss wiederhergestellt werden: Der Mauerpfeiler muss aber definitiv weg um die 3m für die Feuerwehr zu garantieren. Wie und wo würde man das abstimmen? Ein Zusatzvertrag mit dem anderen Eigentümer? Und die Unterzeichnung des Vertrages als Bedingung für den Kaufvertrag des Grundstücks?
3. Sollte man auf der Zuwegung weitere Wegerechte eintragen? Ich bin ja "nur" zu 50% Eigentümer, so dass ich vom anderen prinzipiell blockiert werden könnte bei Entscheidungen. Kann man Formulierungen einbringen wie "Die Zuwegung ist dauerhaft als befestigte Feuerwehr-Zufahrt auszuführen"? Kosten für Instandhaltung würde man sich ja immer teilen? Auch wenn nur ich ein Interesse an der vollständigen Zufahrt habe.
4. Grundsätzlich wird die Zufhart verändert werden müssen. Sprich Bäume gefällt und dafür gepflastert werden. Das muss ich ja prinzipiell mit dem anderen Eigentümer absprechen? Kann er da widersprechen?
5. Worauf muss ich noch achten? Tiefe des Abwasserkanals habe ich schon gelesen. Weitere Dinge die man gerne übersieht?
Das Grundstück:
knapp 800qm in zweiter Reihe mit Bebauungsplan.
Bei dem Kauf wird zusätzlich 50% MEA an der Zuwegung (knapp 45mx3m) erworben. Die anderen 50% gehören dem Eigentümer des vorderen Grundstücks.
Entlang der Zuwegung steht einerseits das Haus des vorderen Grundstücks und dahinter eine Garage. Die Zuwegung sollte gerade so 3m Breite haben. Aktuell steht noch ein kleiner Mauerpfeiler in der Einfahrt, so dass dort aktuell keine 3m Breite vorhanden ist.
In der Verkaufsanzeige ist die Verpflichtung eingetragen, dass nach Verlegung der Hausanschlüsse die Zuwegung wiederhergestellt werden muss.
So nun zu meinen Fragen/Problemen:
1. Da ein Großteil des Grundstücks weiter als 50m von der öffentlichen Zuwegung entfernt ist, benötige ich eine Feuerwehrzufahrt, die laut Landesbauordnung 3m lichte Breite und 3,5 Höhe besitzen muss (+ Bewegungsfläche)
Ich habe etwas "Angst" das sich bei der Vermessung herausstellt, dass die Zuwegung nicht ganz 3m breit ist. Kann man dann eine Rückabwicklung o.ä. verlangen?
2. Die Auffahrt/Zuwegung muss wiederhergestellt werden: Der Mauerpfeiler muss aber definitiv weg um die 3m für die Feuerwehr zu garantieren. Wie und wo würde man das abstimmen? Ein Zusatzvertrag mit dem anderen Eigentümer? Und die Unterzeichnung des Vertrages als Bedingung für den Kaufvertrag des Grundstücks?
3. Sollte man auf der Zuwegung weitere Wegerechte eintragen? Ich bin ja "nur" zu 50% Eigentümer, so dass ich vom anderen prinzipiell blockiert werden könnte bei Entscheidungen. Kann man Formulierungen einbringen wie "Die Zuwegung ist dauerhaft als befestigte Feuerwehr-Zufahrt auszuführen"? Kosten für Instandhaltung würde man sich ja immer teilen? Auch wenn nur ich ein Interesse an der vollständigen Zufahrt habe.
4. Grundsätzlich wird die Zufhart verändert werden müssen. Sprich Bäume gefällt und dafür gepflastert werden. Das muss ich ja prinzipiell mit dem anderen Eigentümer absprechen? Kann er da widersprechen?
5. Worauf muss ich noch achten? Tiefe des Abwasserkanals habe ich schon gelesen. Weitere Dinge die man gerne übersieht?