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Stefan001
1. Das ist noch zu klären, aber momentan ist es nur meine pessimistische Herangehensweise. Negative Indizien gibt es keine.Ich würde:
1. Nur kaufen wenn es eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine gute Nachbarschaft gibt
2. die Zuwegung im Grundbuch als eigene Parzelle ausweisen lassen und eine Unteilbarkeitserklärung eintragen.
3. Mit erhöhten Baukosten rechnen wenn die Zufahrt eine logistische Herausforderung ist
4. Die Kosten für die Zuwegung anteilig fair auf die Eigentümer umlegen und das vertraglich festhalten.
5. Das Haus würde ich ausschließlich auf einem Grund bauen, der zu 100% mir gehört - falls die Grundstücksanteile auch den Baugrund betreffen sollten.
2. Genau das ist der Fall. Die Zuwegung ist ein eigenes Flurstück, und nur das ist zwischen den beiden "Hausgrundstücken" aufgeteilt. Insgesamt also 3 Flurstücke. Hausgrund 1, Zuwegung und Hausgrundstück 2. Ich würde Hausgrundstück 2 zu 100% bekommen, und die Zuwegung zu 50%.
3. Ok.
4. Soweit ich das verstanden habe ist das erstmalige erstellen der Zufahrt mein Kostenpunkt. Die anschließende Instandhaltung dann aber Gemeinschaftlich zu betreiben. Aktuell benötigt der vordere Eigentümer nur ca. 40% des Zuwegungsflurstückes für seine Einfahrt. Der restliche Weg ist noch Garten/Baumbestand.
Aber das ist nicht so kritisch denke ich
5. Das Baugrundstück ist 100% meines. Nur die Zuwegung wie gesagt 50/50 mit dem vorderen Grundstück. Deswegen würde ich auf dieser Zuwegung auch gerne ein Wegerecht eintragen lassen. Damit ich nicht nur 50% Entscheidungsgewalt über die Nutzung der Zuwegung habe, sondern wirklich im Grundbuch unabhängig von den Launen des vorderen Eigentümers bin. Oder ist das zu pessimistisch gedacht?