Ich überlege gerade noch in eine andere Richtung:
Wenn die Zuwegung genau 3m breit ist, was passiert wenn ein Nachbar einen Zaun fordern würde auf dem Zuwegungsgrundstück?
Meine Recherche im Internet ergibt das (hier in Bremen) es kein Nachbarschaftsrecht gibt das etwas vorschreiben würde, aber gilt dann das mich keiner zu einem Zaun zwingen kann?