B
Bauexperte
Hallo,
"verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig"
nicht der Verkäufer den Takt vor und der einzige Weg sich dieser Restriktion zu entziehen, besteht darin, auf das Grundstück zu verzichten?
Freundliche Grüße
Können "sie" das wirklich nicht (dieser Teil der "behaltenen Wärme" mindert die Energieanforderung an den Fernwärmelieferanten) oder gibt mit dieser eindeutigen Aussage vor Kauf:In deinem Vertrag steht doch klipp und klar, was Du darfst und was nicht. Es geht da nur um heizen. Ein Verbot der Energiesparung hast Du nicht unterschrieben, genauso wenig können sie Dir verbieten die (bereits bei denen gekaufte!) Wärme über eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung "zu behalten".
"verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig"
nicht der Verkäufer den Takt vor und der einzige Weg sich dieser Restriktion zu entziehen, besteht darin, auf das Grundstück zu verzichten?
Freundliche Grüße