B
Bauexperte
Ja, das ist richtig und ist ebenfalls eine erbrachte Leistung; Du gehst also nicht in Vorleistung. Ungewöhnlich ist es, daß diese Leistung bei Dir in 2 Zahlungsschritten aufgesplittet ist; mehr nicht.Ich gehe davon aus, dass das vorbereiten der Unterlagen auch Arbeit ist und entsprechend vergütet werden kann und darf.
Du schreibst von Zahlungsschritten, jeweils in 10%-Schritten. Wie viel hast Du bei geschlossenem Rohbau (also Rohbau, Fenster, Zimmermann + Dach) bezahlt? Wie viel Zahlungsschritte gelten insgesamt als vereinbart?
Sorry, Berufskrankheit
Liebe Grüsse, Bauexperte