Zahlungsbedingungen Fertighaus

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Zahlungsbedingungen Fertighaus
>> Zum 1. Beitrag <<

F

frank_gayer

Hallo,

das wäre meine Idee:

1) nach Erstellung des Werkplans und der Bemusterung 5%

2) nach Erstellung des Kellergeschosses im Rohbau 20%

3) nach Erstellung des Rohbaus (bestehend aus Außenwänden,Fenstern, Haustür und

Wärmeschutzfassade, Innenwänden,Decken- und Dachkonstruktion sowie Eindeckung des

Daches) 40%

4) nach Fertigstellung des Estrichs 20%

5) nach Hausabnahme 15%
 
F

frank_gayer

Ja in der Tat. Ich habe das heute bereits versucht, leider ohne Erfolg. Es gibt nur die Möglichkeit es zu akzeptieren oder es eben zu lassen.
 
S

stevenprice

Das würde ich davon abhängig machen, wie solvent das Unternehmen ist (siehe Bundesanzeiger).
Ansonsten ist der Zahlungsplan in der Branche nicht ungewöhnlich. Wir bauen ebenfalls ein Fertighaus und bei uns sieht das wie folgt aus:

- 5% nach Übergabe der vollständigen Bauantragsunterlagen
- 5% nach Fertigstellung Fundamentplatte
- 75% nach Errichtung, zu diesem Zeitpunkt sind Fenster, Rollläden und Haustür eingebaut, das Dach gedeckt, sowie die Sanitär- und Elektrovorbereitungen ausgeführt.
- 15% nach Abnahme und Übergabe

Das da von uns beauftragte Unternehmen einen sehr guten Ruf genießt und hohe Rücklagen bildet, schlafe ich gut.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen
Oben