Zahlungsplan - Richtfertigkeit des Rohbau

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B

Bayernbors

Hallo zusammen,

Wir haben den Rohbau nun fast fertig, bis auf diese wenigen Restarbeiten:
1- 1 von 4 Außenwänden im Dachgeschoss (die dreieckige Wand unter dem Dachstuhl).
2- Nicht tragende Innenwände.
3- Die Betontreppe.
4- Falsche Türposition und zusätzliche ungeplante Fenster.

Die Baufirma fordert nun die Zahlung der „Richtfertigkeit des Rohbaus“.

Ist dies wirklich der richtige Zeitpunkt, um diese Zahlung zu leisten? Die Baufirma behauptet, dass diese Restarbeiten für diesen Meilenstein nicht relevant sind, da der Dachstuhl jetzt errichtet werden kann (auch wenn er noch nicht errichtet ist).

Ihr Plan ist es, den Dachstuhl zu errichten und dann die restlichen Maurerarbeiten abzuschließen.

Weiß jemand, ob diese wirklich nicht relevant sind? Können wir davon ausgehen, dass der Rohbau jetzt wirklich fertig ist?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
 
M

markusla

Das Haus ist so richtfertig.
die restlichen Arbeiten können auch nach dem aufbringen des Dachstuhls erledigt werden.
ihr könnt absprechen, einen Betrag einzubehalten, weil noch nicht 100 % Rohbau fertig ist.
 
11ant

11ant

Wir haben den Rohbau nun fast fertig, bis auf diese wenigen Restarbeiten:
1- 1 von 4 Außenwänden im Dachgeschoss (die dreieckige Wand unter dem Dachstuhl).
2- Nicht tragende Innenwände.
3- Die Betontreppe.
4- Falsche Türposition und zusätzliche ungeplante Fenster.
Was sind denn ungeplante Fenster?
Die dauerhafte Innentreppe würde ich nicht als "Restarbeit" bezeichnen.
Die Baufirma fordert nun die Zahlung der „Richtfertigkeit des Rohbaus“.
Ist dies wirklich der richtige Zeitpunkt, um diese Zahlung zu leisten? Die Baufirma behauptet, dass diese Restarbeiten für diesen Meilenstein nicht relevant sind, da der Dachstuhl jetzt errichtet werden kann (auch wenn er noch nicht errichtet ist).
... jedoch selbst wenn das Richtfest schon anstünde, käme der Zimmererpolier noch über die Bautreppe auf´s Dach. Die Richtfertigkeit sehe ich also durchaus schon gegeben. Die dreckige Wand unter dem Dachstuhl habe ich noch garnicht gesehen (Dein vor heute letztes Lebenszeichen war im Dezember vergangenen Jahres).
 
B

Bayernbors

Das Haus ist so richtfertig.
die restlichen Arbeiten können auch nach dem aufbringen des Dachstuhls erledigt werden.
also auch die fehlende Außenwand im Dach nicht für den Dachstuhl benötigt wird?

ihr könnt absprechen, einen Betrag einzubehalten, weil noch nicht 100 % Rohbau fertig ist.
Hast du eine Ahnung, wie viel ich dafür abziehen sollte? Sollte ich einen Sachverständigen mit der Bewertung beauftragen oder muss sie nicht so genau sein?
Und darf ich irgendwelche Abzüge machen, wenn diese fehlenden Aufgaben für diesen Milestone nicht erforderlich sind?

Was sind denn ungeplante Fenster?
Sie haben 2 Fenster geschaffen, die nicht geplant waren! Sie sollten sie trotzdem schließen.

Die dauerhafte Innentreppe würde ich nicht als "Restarbeit" bezeichnen.
Ja, es sind keine kleinen Arbeiten, aber sie sind trotzdem nicht Teil der statischen Planung.

Die dreckige Wand unter dem Dachstuhl habe ich noch gar nicht gesehen
Dies ist die Wand, die ich meine. Da dies ein Doppelhaus ist. Wir sollten eine weitere Wand für das andere Haus haben, aber wir haben bisher nur eine der beiden.

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11ant

11ant

Sie haben 2 Fenster geschaffen, die nicht geplant waren! Sie sollten sie trotzdem schließen.
Also Maueröffnungen, denen garkeine Fenster zugedacht sind, und die sollten nun zugemauert werden ?
Dies ist die Wand, die ich meine. Da dies ein Doppelhaus ist. Wir sollten eine weitere Wand für das andere Haus haben, aber wir haben bisher nur eine der beiden.
[ < ]
also auch die fehlende Außenwand im Dach nicht für den Dachstuhl benötigt wird?
Ich vermute einen Tippfehler, d.h. die Wand ist nicht dreckig, sondern dreieckig ? - ja, da wird wohl schon für jede Doppelhaushälfte ein komplettes Paar von benötigt werden, um darauf aufzubauen.
Gibt es Anlaß zu Insolvenzvermutung?
Ja, es sind keine kleinen Arbeiten, aber sie sind trotzdem nicht Teil der statischen Planung.
Der statischen Planung nicht, jedoch muß ich meine Aussage von vorhin.
jedoch selbst wenn das Richtfest schon anstünde, käme der Zimmererpolier noch über die Bautreppe auf´s Dach. Die Richtfertigkeit sehe ich also durchaus schon gegeben.
... insofern "zurücknehmen", wie ja explizit von einer Betontreppe die Rede war. Sofern die ein Fertigteil sein sollte, müßte sie natürlich vor dem Aufstellen des Dachstuhls eingelassen werden.

Mir dämmert inzwischen wieder: Du bist der Vogel mit dem humorvollen Abriss-Bauleiter, der mit einem Kumpel ein Doppelhaus teils in und teils neben eine Baugrube setzen läßt. Da hatten wir doch schon das Thema mit der Fenster-Vorauszahlung:
Wenn der GU solche Probleme mit dem Cashflow hat, dass er ne Zahlung für die Fenster für ein Einfamilienhaus nicht hinkriegt, habt ihr vermutlich so oder so schon ein Problem.
Ich habe ein paar Zeilen weiter oben die Schriftgröße mal angepaßt.
 
M

masterflok

Ich muss etwas schmunzeln. Wieso hast du den Polier nicht einfach Mal gefragt wieso er den Giebel nur bis zur Hälfte gemauert hat? Dann hätte er dir nämlich erklärt, dass die Mittelpfetten auf dieser Höhe liegen und es viel einfacher ist um die vorhanden Pfetten drumherum zu mauern.

Zahl die Rechnung, lass den Dachstuhl richten und du wirst sehen, dass die fehlenden Wände in 1-2 Tage hergestellt sind.

Ansonsten könntest du natürlich für nicht hergestellte Wände zirka 50Euro/qm in Abzug bringen. Für eine Ortsbetontreppe 2000 Euro. Aber ich würde mir an deiner Stelle zwei Mal überlegen ob es das Wert ist.
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
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