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NicolasH
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Kurz vor Fertigstellung unseres Hauses wurde festgestellt, dass die Schmutzwasserleitung die aus der Bodenplatte kommt zu niedrig ist und das Gefälle bis zum Kanalanschluss nicht ausreicht.
Diesen Mangel haben wir angezeigt und um Korrektur gebeten, der Mangel ist auch im Abnahmeprotokoll aufgeführt und mittlerweile behoben.
Nun verlangt das Bauunternehmen eine Kostenübernahme unsererseits da der Schmutzwasserschacht nicht vor Erstellung der Bodenplatte vorhanden war und somit der Bezugspunkt gefehlt habe. Darauf wurden wir aber nie hingewiesen. Bezugspunkt hätte m.M. aber auch der Kanalanschluss sein können. Auch über eine drohende Kostenübernahme unsererseit wurde nie hingewiesen.
Wie seht ihr das Thema?
folgender Sachverhalt:
Kurz vor Fertigstellung unseres Hauses wurde festgestellt, dass die Schmutzwasserleitung die aus der Bodenplatte kommt zu niedrig ist und das Gefälle bis zum Kanalanschluss nicht ausreicht.
Diesen Mangel haben wir angezeigt und um Korrektur gebeten, der Mangel ist auch im Abnahmeprotokoll aufgeführt und mittlerweile behoben.
Nun verlangt das Bauunternehmen eine Kostenübernahme unsererseits da der Schmutzwasserschacht nicht vor Erstellung der Bodenplatte vorhanden war und somit der Bezugspunkt gefehlt habe. Darauf wurden wir aber nie hingewiesen. Bezugspunkt hätte m.M. aber auch der Kanalanschluss sein können. Auch über eine drohende Kostenübernahme unsererseit wurde nie hingewiesen.
Wie seht ihr das Thema?