N
NicolasH
Ich habe es hier mal laienhaft dargestellt.
1. Der Kanal der Gemeinde an der Grundstücksgrenze war bereits vorhanden.
2. Die Abwasserleitung und der Revisionsschacht wurden im August verbaut. Bauseits.
3. Die Abwasserleitung die aus der Bodenplatte herausgeführt wurde. Werkseits.
Das Gefälle zwischen 1 und 3 waren nur 6cm bei einer Distanz von 15 Metern.
Nun sagt der GU das der Schacht (2) als Bezugspunkt nicht vorhanden war als die Bodenplatte (3) gegossen wurde und somit der zu tiefe Abwasseranschluss kein Mangel darstellt.